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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Polizei: Gefahr durch alte Kindersitze
Wichtig ist das Prüfzeichen
Regelung gilt ab 8. April

Hameln (ots)

Kinder unter zwölf Jahre, die kleiner als 150 cm
sind, müssen während der Fahrt im Auto mit vorgeschriebenen 
Rückhaltesystemen gesichert werden. Doch welcher Vater oder welche 
Mutter hat schon mal geprüft, ob der verwendete Kindersitz überhaupt 
noch zugelassen ist?
"Das Thema Kindersicherheit geht alle an", erläutert Alfred Sauer 
von der Holzmindener Polizei. Und weil das so ist, hat auch der 
Gesetzgeber reagiert. Per Verordnung wurden alte Kindersitze 
verboten. Mit Stichtag 8. April dürfen nur noch die 
Kinderrückhaltesysteme verwendet werden, die das aktuelle Prüfzeichen
ECE - 44/03 (oder R 44/03) bzw. ECE - 44/04 tragen. Ob der verwendete
Kindersitz noch zugelassen ist, erkennt man auch an einer Prüfnummer,
die mit den Anfangsziffern "03..." oder "04..." beginnen muss. 
Beginnt die Prüfnummer mit "01..." oder "02...", dann handelt es sich
um Kindersitze, die den heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr 
genügen.
Kindersitze sollten nach Expertenmeinung nicht älter als sieben 
Jahre sein. "Tests haben ergeben, dass das Material ermüdet und damit
die Sicherheit der kleinen Verkehrsteilnehmer nicht mehr 
gewährleistet ist", erläutert Hauptkommissar Alfred Sauer. Sein Rat: 
Vorhandene Kindersitze überprüfen und wenn nötig, alte gegen neue 
Sitze tauschen. "So vermeiden die Autofahrer Ärger und Stress, tun 
was für die Sicherheit der Kinder und riskieren bei 
Verkehrskontrollen auch kein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro", bringt
Sauer das Thema auf den Punkt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Pressestelle
Henning Stille
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 04
Fax: (0 55 31) 9 58-2 50
E-Mail: henning.stille@polizei.niedersachsen.de

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