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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Jagdunfall im " Nettlinger Vorholz " 45-jähriger Jäger von Querschläger getroffen.

Hildesheim (ots)

(clk.) Gestern Nachmittag, Donnerstag,
03.01.2008, gegen 14.00 Uhr, ist es in der Waldgemarkung Nettlinger 
Vorholz, einem größeren Waldgebiet südlich der zur Gemeinde Söhlde 
gehörenden Ortschaft Nettlingen, zu einem Jagdunfall gekommen. Der 
von einem Flintenlaufgeschoß des Kalibers 12 / 70 des Herstellers 
Brennecke getroffene 45-jährige Jäger hatte sprichwörtliches Glück im
Unglück. Durch einen Geschoßquerschläger getroffen, mußte der Mann 
mit einem ca. 5 Cent Stück großen Durchschußloch im linken Unterarm 
in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Hier wurde eine nicht 
unerhebliche Knochenverletzung mit Splitterfraktur festgestellt. Nach
erfolgter Operation ist er  stationär aufgenommen worden. 
Folgeschäden sind derzeit eher nicht zu erwarten.
Die größere Jägergruppe hatte zur Treibjagd auf Wild nebeneinander
in einem Abstand von etwa 30 Metern in einer Reihe Aufstellung 
genommen. Nachdem die Jagdhunde durch das Revier gelassen waren, 
marschierten die Jäger los.
Plötzlich tauchte vor der Kette ein Stück aufgeschrecktes Schwarzwild
auf. Ein 45-jähriger Jäger,   der aus der Gemeinde Söhlde stammt, gab
auf das Tier einen Schuß aus seiner Flinte ab, die er mit Brennecke 
Munition des Kalibers 12/70 (Bleigeschoß) geladen hatte. Da das 
Wildschwein weiterlief und offenbar nicht getroffen war, gab er 
sofort einen zweiten Schuß ab. In diesem Moment machte sich der in 
einem Abstand von etwa 30 Metern auf gleicher Höhe links von ihm 
gehende 45-jährige  Freund bemerkbar. Er hatte eine größere 
Verletzung am linken Unterarm. Offenkundig ein glatter Durchschuß 
durch die Schußabgabe des anderen Jägers.
Das Wildschwein schaffte es noch weitere 50 Meter zu laufen, bevor
es   zusammenbrach.  Später wurde bei dem verendeten Tier  ein 
glatter Durchschuß festgestellt.
Rettungsdienste und Polizei wurden alarmiert. Die Ermittler des 1.
Fachkommissariates des Zentralen Kriminaldienstes der Polizei 
Hildesheim sind zu dem Ergebnis gekommen, dass einer der in kurzer 
Folge abgegebenen Schüsse den 45-jährigen Jäger getroffen hat. 
Vermutlich wurde das Geschoß, das für seine hohe Geschoßenergie 
bekannt ist, von einem Gegenstand wie einem Stein oder kräftigen Baum
abgeleitet, so dass es als Querschläger den linken Unterarm des 
Getroffenen durchschlug.
Die Ermittlungen der Hildesheimer Polizei wegen Verdachts der 
fahrlässigen gefährlichen Körperverletzung richten sich nun zunächst 
gegen den Jäger, der den Schuß abgegeben hat.
Die Frage einer Strafbarkeit hat nach Abschluß der Ermittlungen und 
Vorlage der Akten  die Staatsanwaltschaft Hildesheim zu prüfen.
Zur Zeit ist es aber innerhalb der Jägerschaft unstreitig, dass alle 
jagdrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind und niemandem 
ein Vorwurf zu machen ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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