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Zollfahndungsamt Hamburg

ZOLL-HH: Maschinengewehr in Bremerhaven entdeckt Zollbeamte stellen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz fest

ZOLL-HH: Maschinengewehr in Bremerhaven entdeckt
Zollbeamte stellen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz fest
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Bremerhaven (ots)

Einfuhr eines Militärjeeps mit aufgebautem Maschinengewehr aus den USA durch einen Empfänger in der Nähe von Hamburg

Bei den Beamten des Zollamts Bremerhaven war das Staunen am 8. Januar 2016 groß, als sie im Rahmen einer Zollabfertigung in der Freizone Bremerhaven einen alten US-Jeep mit aufgesetztem Maschinengewehr entdeckten. Das Zollfahndungsamt Hamburg übernahm zuständigkeitshalber die Ermittlungen. Schnell war klar, dass es sich bei der Waffe nicht um eine Attrappe, sondern um ein funktionsfähiges Browning-Maschinengewehr, Kaliber .50, handelte, also um eine Kriegswaffe.

Bestimmt waren das Fahrzeug und das Maschinengewehr für eine Firma vor den Toren Hamburgs, die das Fahrzeug in ihrem Schauraum ausstellen wollte. Käufer war ein deutscher Staatsbürger.

Aufgrund des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden auf Anordnung des Amtsgerichts Bremen mehrere Privatwohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Durch die Ermittler konnten umfangreiche Beweismittel, auch in elektronischer Form, sichergestellt werden.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg am Dienstsitz Bremerhaven dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hamburg
-Pressestelle / ÖA 1-
Stephan Meyns
Telefon: +49 40 67571 -711
Mobil: +49 173 729 80 76
E-Mail: presse@zfahh.bfinv.de
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