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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 090217 - 0211 Stadtgebiet: "Faschingszoll" - Hinweise der Polizei

Frankfurt (ots)

Das von langer Tradition getragene Erheben von
Faschingszoll - meist durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende - 
ist auch heute noch in vielen Teilen des Landes verbreitet.
Auch in Frankfurt erhoben die jungen Leute in den letzten Jahren 
zur Fastnachtszeit
ein "Wegegeld" von Verkehrsteilnehmern, die sich auf den 
"zollpflichtigen" Straßen bewegten. Als Sperrmittel dienen meist über
die Fahrbahn gehaltene dickere Seile oder dünnere Holzlatten. Auf die
dann folgende Ansprache der "Zollbeamten" muss der Verkehrsteilnehmer
einen Obolus (meist in Form von Süßigkeiten oder Münzgeld) 
entrichten, um seinen Weg fortsetzen zu dürfen.
In der Regel befinden sich diese mit "Zollpflicht" belegten 
Straßen in Wohngebieten oder sind Straßen mit geringerer 
Verkehrsbedeutung.
In einigen Fällen wird der Faschingszoll jedoch auch auf 
Hauptverkehrsstraßen,
an Kreuzungen und Einmündungen, in der Nähe von U-Bahn-Haltestellen 
oder Schienenübergängen oder gar zur Nachtzeit erhoben.
Daraus resultieren dann oft Situationen, die für alle Beteiligten 
hohe Risiken darstellen. In den vergangenen Jahren haben sich 
diesbezüglich bereits Verkehrsunfälle ereignet.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei die Verkehrsteilnehmer, 
bis einschließlich Fastnachdienstag an den o. a. Örtlichkeiten ihre 
besondere Aufmerksamkeit auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende 
zu richten, die dort Faschingszoll erheben wollen.
An die Eltern ergeht die Bitte, ihre Kinder anzusprechen und auf 
die möglichen entstehenden Gefahren beim Erheben von Faschingszoll 
eindringlich hinzuweisen.
(André Sturmeit, Telefon 069 - 755 82112)
Rufbereitschaft hat Herr Winkler, Telefon 0173-6597905

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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