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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Folgemeldung zur gemeinsame Pressemitteilung der STA Kiel und des LKA SH vom 28.04.2009 Indoor-Plantagen-Betreiber bediente sich eines Strohmannes zum Waschen der Rauschgiftgelder

Kiel (ots)

Nach dem Ausheben der drei Indoor-Plantagen in
Schleswig-Holstein und der Verhaftung des Plantagenbetreibers führte 
das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein parallel Ermittlungen zu den
persönlichen Vermögensverhältnissen des Beschuldigten durch. Dabei 
zeigte sich, dass sich dieser eines "Strohmannes" zum "Waschen" der 
illegal aus dem Rauschgifthandel erwirtschafteten Erlöse bediente.
Mit Hilfe des Strohmannes erwarb der Beschuldigte zwei Immobilien,
von denen eine zum Betrieb einer der hochgenommenen Indoor-Plantagen 
diente.
Durch die Finanzermittlungen konnten dem Beschuldigten 
zuzurechnende Vermögenswerte in Höhe von 200.000,- EUR aufgespürt 
werden. Da sich der Beschuldigte in einem laufenden 
Insolvenzverfahren befindet, wird angestrebt, diese Vermögenswerte in
die Insolvenzmasse zu überführen.
Gegen den Strohmann leitete die Staatsanwaltschaft Kiel ein 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche ein.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Stefan Jung
Telefon: 0431/160-4050
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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