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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Positive Jahresbilanz 2022 der Heilbronner Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Heilbronn (ots)

"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge," so Oberregierungsrat Thomas Wahl, Sachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Heilbronn.

Für das vergangene Jahr 2022 liegt für die Schwarzarbeitsbekämpfungseinheit, die an mehreren Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim mehr als 100 Einsatzkräfte beschäftigt, folgendes aktuelles Zahlenmaterial vor.

Durchgeführt wurden im Jahr 2022 insgesamt 856 Arbeitgeberprüfungen und damit 164 Maßnahmen mehr als noch in 2021 (2020: 672 Arbeitgeberprüfungen), was eine Steigerung zum Vorjahreswert von über 23 Prozent bedeutet.

Die Anzahl eingeleiteter Strafverfahren stieg ebenfalls von 1.087 Fällen in 2021 bzw. 1.153 Fällen in 2020 auf 1.318 Fälle, dies stellt eine Steigerung zum Vorjahreswert von über 21 Prozent dar.

Ebenfalls erneut signifikant gestiegen ist die Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren: Sie stieg von 821 Vorgängen im Jahre 2021 bzw. 766 Fällen in 2020 auf 1.085 Vorgänge, eine Steigerung von über 32 Prozent zum Vorjahreswert.

Der Betrag der Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen summierte sich im abgelaufenen Betrachtungszeitpunkt auf über fünf Millionen Euro (2021: 4.612.809 Euro und 2020: 7.920.788 Euro).

"Die Zahlen belegen, dass wir auf einem guten Weg sind, es angezeigt und wichtig ist, den Kontrolldruck bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung hochzuhalten und an unserem präventiven Arbeitsansatz festzuhalten," beschreibt Christina Taylor-Lucas, Leiterin des Hauptzollamts Heilbronn, die Betrachtung des Zahlenwerks im Jahresrückblick. Ausdruck und Beleg dieses präventiven Prüfungsansatzes der FKS des Hauptzollamts Heilbronn waren im Jahr 2022 u.a. Beteiligungen an sechs bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Diese führte die FKS im Februar im Friseurhandwerk (einschließlich Barbershops), im April im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Juni im Gaststättengewerbe, im August im Beherbergungsgewerbe, im September im Personenbeförderungsgewerbe und im November 2022 in der Pflegebranche durch. Darüber hinaus war die FKS im März 2022 bei einer regionalen Schwerpunktprüfung im Bereich der Corona-Testzentren im Einsatz.

Alle statistischen Werte der FKS Jahresbilanz 2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Zusatzinformationen:

Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen: Durch ihre umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeit trägt die FKS auch entschieden dazu bei, dass die gesetzlichen Mindestentgeltvorschriften eingehalten werden. Kommt es dennoch zu Verstößen, drohen Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Mindestarbeitsbedingungen nicht gewähren, neben empfindlichen Geldbußen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt. Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug: Empfänger bestimmter Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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