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Rohr frei! Einfacheres Verfahren für Pipeline-Öl aus den Niederlanden Deutscher und niederländischer Zoll schließen Vereinbarung

Bonn (ots)

Die Generalzolldirektion mit Sitz in Bonn und der niederländische Zoll treffen morgen eine bilaterale Vereinbarung über ein vereinfachtes steuerliches Verfahren bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Mineralölprodukten durch die Rotterdam-Rhein-Pipeline. Über die von Rotterdam entlang der Rheinschiene verlaufende Pipeline erreichen jährlich ca. 15 Millionen Kubikmeter steuerpflichtige Mineralölprodukte ihre deutschen Empfänger. Die Pipeline wird in Deutschland und den Niederlanden jeweils von einer privaten Gesellschaft betrieben. Damit die Mineralölprodukte erst nach Lieferung beim jeweiligen Empfänger versteuert werden müssen und nicht bei den einspeisenden Unternehmen oder Betreibern des Pipelinenetzes, erfolgen die Beförderungen der Mineralölprodukte in einem sogenannten innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren. Für die Überwachung dieses Verfahrens sind sowohl der deutsche als auch der niederländische Zoll zuständig. Uwe Schröder, Präsident der deutschen Generalzolldirektion, betont: "Wir wollen den Betreibern ein rechtssicheres und praktikables Verfahren für den Transport von Mineralölerzeugnissen durch die Pipeline anbieten." Sowohl für die beiden Betreibergesellschaften als auch für den Zoll bietet die Vereinbarung eine EU-richtlinienkonforme Basis für die energiesteuerrechtliche Abwicklung der Pipelinetransporte. Das normalerweise vorgesehene EU-Verfahren, das auf einzelne Transporte ausgelegt ist, lässt sich für Pipelinetransporte in der Praxis nicht umsetzen, da sich einzelne Beförderungsvorgänge bei dauerhaft gefüllten Pipelines nicht abgrenzen lassen. Mit dem jetzt geschlossenen Abkommen ist für die deutsche und die niederländische Betreibergesellschaft bei Öltransporten durch die Pipeline ein unbürokratisches, leicht handhabbares Abwicklungsverfahren gefunden. Dazu die Generaldirektorin Aly van Berckel des niederländischen Zolls: "Dieses Agreement ist sowohl ein Ergebnis der exzellenten Zusammenarbeit des deutschen und des niederländischen Zolls sowie des Zolls mit den Unternehmen."

Pressekontakt:

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Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

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