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ZOLL-F: Fünf Männer wegen Verdachts des Drogenschmuggels festgenommen - 3,2 Tonnen Khat sichergestellt

ZOLL-F: Fünf Männer wegen Verdachts des Drogenschmuggels festgenommen - 3,2 Tonnen Khat sichergestellt
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Frankfurt/Main, Gießen (ots)

Aufgrund grenzübergreifender Ermittlungen und einer koordinierten Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden gelang es Beamten des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main fünf Männer im Alter von 33 bis 41 Jahren in Heuchelheim (Kreis Gießen) wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festzunehmen. Sie sollen an der Lieferung eines Containers mit 3,2 Tonnen der Kaudroge Khat beteiligt gewesen sein. Nach einem Hinweis der polnischen Polizei sollte ein aus Kenia stammender See-container mit 3,2 Tonnen Khat von Polen aus über die Niederlande nach Deutschland geliefert werden. In Abstimmung mit den polnischen Behörden wurde die Sendung durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden überwacht, so dass es am 18. November zu einer kontrollierten Lieferung des Containers an die Zustelladresse nach Heuchelheim kam. Bei dieser Zustellung konnten drei Männer im Alter von 33, 34 und 41 Jahren vorläufig festgenommen werden. Weil es sich bei diesen drei Personen offensichtlich nur um Helfer handelte, wurden sie nach ihrer Vernehmung auf freien Fuß gesetzt.

Die weiteren Ermittlungen ließen den Schluss zu, dass die vermeintlichen Organisatoren des Schmuggels die Ware am 25. November in Heuchelheim in Empfang nehmen wollten. Durch kriminaltaktische Maßnahmen und mit Unterstützung von Beamten des Polizeipräsidiums Mittelhessen ist es den Fahndern dann gelungen, zwei Männer im Alter von 36 und 29 Jahren festzunehmen. Dabei handelt es sich um die mutmaßlicher Drahtzieher der Lieferung: einen amerikanischen Staatsbürger äthiopischer Abstammung sowie ein Äthiopier, der in den Niederlanden wohnhaft ist.

Auf Antrag der Gießener Staatsanwaltschaft ordnete die Haftrichterin beim Amtsgericht Gießen die Untersuchungshaft gegen die beiden Beschuldigten an.

Zusatzinformation

Bei Khat handelt es sich um eine sogenannte biogene Droge. Sie wird aus dem Khatstrauch gewonnen, der insbesondere in Kenia und Äthiopien angebaut wird. Der Konsum von Khat ist in einigen ostafrikanischen Ländern und im Nahen Osten stark verbreitet. Beim Konsum werden die frischen Blätter und jungen Zweige der Pflanze gekaut und der enthaltene Wirkstoff "Cathinon" über die Schleimhäute im Mund aufgenommen. Die Wirkung entspricht in abgeschwächter Form dem des Amphetamins. Der Besitz und der Handel sind in Deutschland verboten.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
Pressesprecher
Hans-Jürgen Schmidt
Telefon: 069 50775 133
Fax: 069 50775 117
E-Mail: presse-zoll@zfaf.bfinv.de
www.zoll.de

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