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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

BPOLI S: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei geben bekannt: Strafvollstreckung wegen Nötigung

Stuttgart (ots)

Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagabend (28.02.2017) gegen 22:40 Uhr einen 32-jährigen Mann im Stuttgarter Hauptbahnhof kontrolliert gegen den ein Haftbefehl besteht. Der bereits wegen Nötigung verurteilte 32-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht, da er eine noch offene Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Mann konnte die insgesamt noch geforderten 569,79,- EUR begleichen, sodass ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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