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POL-REK: Brandursache für Feuer in Dachgeschosswohnung - Pulheim

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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Die Ermittlungen ergaben eine Selbstentzündung durch eine "exotherme Reaktion".

Die Polizei rät dringend zum Studium von Gebrauchsanweisungen vor dem Benutzen von flüssigen Werkstoffen/Pflegemitteln (besonders bei Ölen).

Am Dienstagmorgen (25. August, 01:30 Uhr) wurden die Bewohner eines Zweifamilienhauses in Pulheim auf dem Auenweg durch vorhandene Heimrauchmelder geweckt. In der Dachgeschosswohnung war ein Feuer ausgebrochen. Die Einsatzkräfte der hauptamtlichen Wache und des Löschzuges Pulheim löschten den Brand. Verletzt wurde niemand. Die Brandermittler des Kriminalkommissariats 11 fanden Hinweise auf eine "exotherme Reaktion". Diese Reaktionen treten auf, wenn Produkte zur Behandlung von Holz oder anderen Stoffen mit den Arbeitsgeräten "Lappen oder Schwamm" aufgetragen werden und die Arbeitsgeräte nicht ordnungsgemäß entsorgt oder aufbewahrt werden. In Verbindung mit Sauerstoff kommt es dann zur Selbstentzündung. Die Polizei bittet deshalb alle Anwender derartiger Produkte darum, die Gebrauchsanweisungen genau zu studieren. Besonders achten sollte man auf die Hinweise zum Umgang mit dem eingesetzten Arbeitsgerät. (ha)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
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Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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