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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: "Das Kind bemerkt betrunkenen PKW-Fahrer rechtzeitig"

Frechen/Pulheim (ots)

Das waren die Worte zweier Zeugen, die am Mittwoch über Notruf die Polizei über einen in Schlangenlinien fahrenden PKW informierte. Der betrunkene Mann konnte gestellt werden. Eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Die eingesetzten Polizeibeamten, die von den Zeugen über die Trunkenheitsfahrt im Bereich Pulheim-Geyen informiert wurden, fuhren die Bonnstraße aus Richtung Frechen zum Tatort. Der Betrunkene kam ihnen kurz vor Brauweiler mit seinem Fahrzeug entgegen. Die Beamten wendeten und hielten den Mann an. Dazu sprachen sie ihn mehrfach mit Leuchtschrift "Stopp Polizei" und Außenlautsprecher an. Erst hinter der Aachener Straße blieb er stehen. Die Alkoholfahne wehte den Beamten direkt ins Gesicht und der Alkoholtest brachte den Beweis, nachmittags um 15.00 Uhr: 2,5 Promille!

Neben der Anzeige erwartet den 29 Jährigen aus Kerpen neben der Geldstrafe und nach dem Ende der zu erwartenden Führerscheinsperrfrist eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU), die grundsätzlich etwas zu seiner Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen aussagen wird! In diesem Zusammenhang muss noch erwähnt werden, dass die Zeugen, die die Polizei informierten, weitere "Untaten" des Mannes beobachteten:

In Pulheim-Geyen benutzte er in der abknickenden Vorfort auf der Von-Grass-Straße beide Fahrspuren. Zum Glück kamen keine Fahrzeug entgegen. An der Fußgängerampel "Von-Frentz-Straße" missachtete er das für ihn geltende Rotlicht. Ein unbekanntes Kind, das dort die Straße überqueren wollte, blieb besonnen stehen und ließ den Betrunkenen durch. Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises dankt dem Kind für sein umsichtiges Verhalten!

Auf der Bonnstraße missachtete der Mann ebenfalls eine Rotlicht zeigende Ampel und fuhr weiterhin in Schlangenlinien, bis die Polizeibeamten seine Fahrt beendeten. An der Stelle sei auch den Zeugen gedankt, sie haben vermutlich ein größeres Unglück verhindert, über dessen Folgen nur spekuliert werden könnte.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


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