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Berlin (ots) - Zum 1. März 2018 ist eine entscheidende Gesetzesregelung zur Bekämpfung von Engpässen bei Arzneimitteln in Kraft getreten: die sogenannte "6-Monats-Frist" des AMVSG - 6 Monate müssen gemäß dem jetzt in Kraft getretenem Satz 3 des § 130a SGB V Abs. (8) nach der ersten Information über den Ausschreibungsgewinn bei Generika vergehen, bis ein pharmazeutisches Unternehmen den geschlossenen ...