Urteil / Gehweg für erwachsene Radfahrer tabu / ADAC: An Grundstücksausfahrten besonders vorsichtig fahren
München (ots) - Wer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 29. März 2011 (Az: 562 C 13120/10) entschieden. Ein Pkw fuhr ...
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