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  • 30.01.2017 – 15:17

    Hamburgische Notarkammer

    Rechte Dritter an einem Grundstück

    Hamburg (ots) - Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran. Nicht selten sind im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen, die den Eigentümern benachbarter Grundstücke zum Beispiel ein Wegerecht über das erworbene eigene Grundstück geben. Aber auch umgekehrt kann es notwendig werden, eine solche Grunddienstbarkeit für das ...