TÜV Rheinland: Beim Auffahren auf die Autobahn immer Vorrang gewähren / Reißverschlussverfahren gilt nicht auf der Beschleunigungsspur / Notfalls anhalten / Befahren des Standstreifens verboten
Köln (ots) - Was tun, wenn einem beim Einfädeln auf die Autobahn plötzlich der Beschleunigungsstreifen "ausgeht"? "Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln", betont ...
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