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  • 13.03.2018 – 09:44

    Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

    Beleglose Steuererklärung: wie lange Belege aufbewahren?

    München (ots) - Mit der Einkommensteuererklärung für 2017 müssen keine Belege mehr abgegeben werden. Aus der Belegvorlagepflicht wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Belegvorhaltepflicht. Da mag so mancher glauben, er benötige gar keine Belege mehr für die Steuererklärung. Aber das ist ein gefährliches Spiel. Denn das Finanzamt kann die Belege einfordern und dann müssen sie ...