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Wöhrl: Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht ersatzlos abschaffen

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion um den Fortbestand von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärt die wirtschaftspolitische
Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Die vielfach geäußerte Pauschalkritik am Deutschen Rabattgesetz
und der Zugabeverordnung ist einseitig und zu kurz gegriffen.
Notwendig ist eine differenzierte Betrachtungsweise.
Nach wie vor haben Rabattgesetz und Zugabeverordnung wichtige
Funktionen, nämlich den Schutz verhandlungsschwächerer Verbraucher
vor irreführender Preisgestaltung und Übervorteilung einerseits und
den Schutz des mittelständischen Einzelhandels gegen
Verdrängungsstrategien marktmächtiger Handelsunternehmen
andererseits.
Durch die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung würden
Gesamtumsatzrabatte im Rahmen von Kundenbindungssystemen ermöglicht,
die den Wettbewerb zu Lasten des Facheinzelhandels verzerren würden.
Wenn ein großer Handelskonzern seinen Kunden einen "Treuebonus" für
den Fall verspricht, dass sie dort für einen bestimmten Mindestbetrag
im Jahr einkaufen, entsteht für die Verbraucher ein starker Anreiz,
das Angebot dieses Konzerns über alle Bereiche des Sortiments in
Anspruch zu nehmen - von Lebensmitteln über Bekleidung bis zur
Unterhaltungselektronik. Die mittelständischen Fachhändler mit ihrem
stärker spezialisierten Sortiment können da naturgemäß nicht
mithalten.
Im europäischen Vergleich sind die Preise in Deutschland für die
meisten Warengruppen schon heute sehr niedrig.
Die Gewinnspannen im Einzelhandel liegen bei 0,5 bis maximal 5
Prozent. Viele Firmen kämen in die Verlustzone, wenn sie bei
ansonsten unveränderten Preisen durchgängig die heute schon
zulässigen 3 Prozent Rabatt gewähren würden. Rabatt- und
Zugabegewährung im großen Umfang hätte daher zur Voraussetzung, dass
die Unternehmen zunächst "Mondpreise" verlangen müssten. Dem
Verbraucher ist damit nicht gedient.
Es ist zwar richtig, dass die in der letzten Woche vom
Europäischen Parlament gebilligte EU-Richtlinie zum elektronischen
Handel Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht einschließlich
Rabattgesetz und Zugabeverordnung erforderlich macht. Das kann aber
nicht vorzeitige und ersatzlose Abschaffung dieser Gesetze bedeuten,
denn damit würde Deutschland ein völlig falsches Signal gegenüber der
EU setzen. Die Bundesregierung muss sich gegenüber den anderen
europäischen Ländern und der Europäischen Kommission mit allem
Nachdruck dafür einsetzen, dass gewisse wettbewerbsrechtliche
Mindeststandards europaweit festgelegt werden, die u. a. auch den
missbräuchlichen Einsatz von Rabatten und Zugaben zur gezielten
Verdrängung der Konkurrenz ausschließen. Erst wenn dies gelingt, sind
das deutsche Rabattgesetz und die Zugabeverordnung verzichtbar.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 0 30/2 27-5 21 38 /-5 24 27
Fax: 0 30/2 27-5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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