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Ors0993: Gartenteiche: gut geplant, gut gesichert

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Hamburg (ors) -

Gartenteiche und Feuchtbiotope sind die Glanzstücke in vielen
privaten Gärten. Doch die Freude an naturbewusster Gartengestaltung
kann schnell umschlagen, denn für kleine Kinder können selbst flache
Teiche zu einer tödlichen Gefahr werden. Denn kleine Kinder kippen
leicht vornüber, wenn sie sich neugierig über die Wasserfläche des
Teiches oder Planschbeckens beugen. Weil ihre Nackenmuskulatur noch
schwach ausgeprägt ist, können die Kinder ihren Kopf dann kaum aus
eigener Kraft aus dem Wasser heben und können selbst bei niedrigen
Wasserständen ertrinken. Was können Eltern für mehr Sicherheit am
Gartenteich tun? Dazu Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS
SICHERE HAUS in Hamburg:
0-Ton: (ors09931) Woelck 16 sec.
"Ob Froschteich, Biotop oder Planschbecken: Kinder sollten nie
ohne Aufsicht im oder am Wasser spielen. Eltern können den heimischen
Gartenteich zum Beispiel mit reißfesten Netzen oder Baustahlmatten
sichern, die wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche verankert
werden. Mit der Zeit setzen diese Matten Patina an und sind dann auch
kaum noch zu sehen."
Der Teich im Garten der Eltern ist gesichert, aber wie sieht es
mit Teichen und Biotopen bei den Nachbarn oder bei den Großeltern
aus? Dazu Susanne Woelk:
0-Ton: (ors09932) Woelck 19 sec.
"Tore und Durchgänge zwischen zwei Grundstücken sollten auf jeden
Fall so gesichert sein, dass kleine Kinder sie nicht alleine
überklettern und auch nicht öffnen können. Großeltern, die Besuch von
ihren Enkeln erwarten, können einen mobilen Zaun um ihren Teich
ziehen. Diese Zäune gibt es beispielsweise in Baufachmärkten oder
auch im Zoofachhandel. Und wenn die Enkel gegangen sind, können die
Großeltern den Zaun auch problemlos wieder abmontieren."
Gibt es im Falle eines Falles Versicherungsschutz? Dazu Katrin
Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft in Berlin:
0-Ton: (ors09933) Rüter de Escobar 27 sec.
"Eine Kinderunfallversicherung zahlt auch bei Unfällen dieser Art.
Das heißt, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, wird die sogenannte
Invaliditätsleistung fällig. Mit der Summe kann zum Beispiel der
behindertengerechte Umbau der Wohnung oder eine spezielle Ausbildung
für das Kind finanziert werden. Die Unfallversicherung hilft, den
Verlust an Lebensqualität, der ja von Kindern besonders dramatisch
erlebt wird, ein bisschen wenigstens aufzufangen. Als
Invaliditätsleistung kann aber auch zum Beispiel eine Rente
vereinbart werden."
Mehr Informationen und Sicherheits-Tipps gibt es unter den
Internetseiten www.das-sichere-haus.de und www.gdv.de.
***************
      ACHTUNG REDAKTIONEN: 
      Die Originaltöne werden per Satellit verschickt und können auf
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Internet sind sie als Download (Ors0993, 48 kHz) verfügbar unter
http://www.presseportal.de.
Die O-Töne sind honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an 
RadioMaster@newsaktuell.de.

Kontakt:

Katrin Rüter de Escobar,
GDV,
Tel: 030 / 2020 5183,

Dr. Susanne Woelk,
Aktion DAS SICHERE HAUS,
Tel: 040 / 2981 0461

Original-Content von: DSH - Aktion Das Sichere Haus, übermittelt durch news aktuell

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