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POL-ME: Die Polizei ermittelt nach Wohnungsbrand - Heiligenhaus - 2103040

POL-ME: Die Polizei ermittelt nach Wohnungsbrand - Heiligenhaus - 2103040
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Mettmann (ots) -

Wie die Feuerwehr Heiligenhaus in eigener Pressemitteilung bereits berichtet hat (siehe OTS 05/2021 mit folgendem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116231/4856925), kam es in der Nacht zu Sonntag (07. März 2021) zu einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus an der "Nonnenbrucher Straße" in Heiligenhaus. Der 77-jährige Wohnungsinhaber musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, fünf weitere Anwohner erlitten glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung gegen den 77-jährigen Mann eingeleitet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Brandursache dauern aktuell noch an.

Das war geschehen:

Gegen 00:40 Uhr wurde den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr ein Wohnungsbrand an der "Nonnenbrucher Straße" in Heiligenhaus gemeldet. Bei dem Brandort handelte es sich um ein 2 ½ geschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt acht Wohneinheiten. Beim Eintreffen der Rettungskräfte trat aus einem zur Straße hin liegenden Fenster des Treppenhauses sowie aus einer zur rückwärtigen Seite liegenden Wohnung im Erdgeschoss starker Rauch aus.

Da das Treppenhaus so stark verraucht war, konnte der Großteil der Wohnungsmieter ihre Wohnungen bei Brandentdeckung nicht mehr verlassen und rettete sich stattdessen auf die Balkone oder hielt sich an ihren Fenstern auf. Die Feuerwehr barg die Mieter unter dem Einsatz von Drehleitern und löschte den Brandausbruch in der betreffenden Erdgeschosswohnung. Fünf Personen wurden leicht verletzt vor Ort rettungsmedizinisch behandelt und konnten anschließend entlassen werden. Der 77-jährige Inhaber der Brandwohnung wurde schwer verletzt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, in welchem er stationär verbleiben musste.

Das Mehrfamilienhaus wurde durch den Brand stark beschädigt. Die Mietwohnungen sind aufgrund der Rauchschäden sowie des Löschwassers zunächst bis auf weiteres unbewohnbar. Die betreffenden Wohnungsinhaber kamen selbstständig bei Verwandten unter oder wurden in ein Hotel gebracht.

Nach ersten Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der 77-jährige Wohnungsinhaber für den Brandausbruch verantwortlich ist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung gegen den Mann ein. Die Brandexperten der Kriminalpolizei haben die weiteren Ermittlungen übernommen, können derzeit aber noch keine Angaben zur Brandursache tätigen. Die Ermittlungen zum Brandgeschehen sowie zur Klärung der Schadenshöhe dauern derzeit noch an.

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Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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