Der Weg zu einer neuen GOÄ ist frei - nun steht die Politik in der Verantwortung (Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer und PKV-Verband)
Leipzig / Berlin (ots)
Der 129. Deutsche Ärztetag hat heute mit sehr großer Mehrheit den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe zu einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Der Ärztetag fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage unverzüglich einzuleiten. Dazu erklären Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes:
"Der heutige Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin. Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte ist zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt ist die Politik in der Verantwortung: Wenn ein so breit abgestimmter und tragfähiger Entwurf vorliegt, der von allen relevanten Akteuren mitgetragen wird, dann ist auch der Zeitpunkt gekommen, ihn in die politischen Verfahren einzubringen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf dem Ärztetag die Notwendigkeit für eine neue Gebührenordnung betont.
Die derzeit geltende GOÄ stammt in weiten Teilen aus den 1980er Jahren und ist inzwischen völlig veraltet. In ihr fehlen wesentliche medizinische Leistungen. Der gemeinsame Entwurf bringt klare Vorteile für alle Beteiligten. Wir haben das Leistungsverzeichnis umfassend aktualisiert und an die moderne Medizin angepasst. Digitale Leistungen, wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte oder telemedizinische Behandlungen, werden erstmals systematisch abgebildet. Für alle Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten schaffen wir deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk haben wir auf die ärztliche Zuwendung gelegt: Sie ist das zentrale Element ärztlichen Handelns und wird in der neuen GOÄ endlich auch entsprechend bewertet. Dies kommt Patientinnen und Patienten wie Ärztinnen und Ärzten in allen medizinischen Fachgebieten mit Patientenkontakt zugute.
Gleichzeitig wurden bewährte Prinzipien beibehalten und weiterentwickelt: Die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit, die Offenheit für Innovationen und der Verzicht auf eine Budgetierung - all das bleibt erhalten. Diese Elemente sind aus Sicht der Ärzteschaft zu Recht unverzichtbare Grundlagen einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit.
Die Bewertungen folgen einem rationalen Bewertungskonzept. Der Entwurf ist mit Blick auf seine finanziellen Auswirkungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband unabhängig voneinander und miteinander auf Basis fundierter Mengen- und Transkodierungsmodelle durchkalkuliert. Diese Prognosen sehen übereinstimmend einen Rahmen für den Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten vor.
Ein wesentliches Element des nun vorliegenden Entwurfs der neuen GOÄ ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben verabredet, auch nach einer Übergabe an die Bundesgesundheitsministerin im engen Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften erforderliche Anpassungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung zu prüfen, in den Entwurf einzuarbeiten und dem Verordnungsgeber zu kommunizieren. Nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ wird diese Arbeit in einer gemeinsamen Kommission fortgesetzt."
Ärztetags-Beschluss "Übergabe des Entwurfs einer neuen GOÄ an die Bundesgesundheitsministerin"
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Samir Rabbata, Tel. (030) 4004 56-700, E-Mail: presse@baek.de
PKV-Verband
Dominik Heck, Tel. (030) 20 45 89-44, E-Mail: presse@pkv.de
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