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Fehlervermeidungskultur statt Zwangsregister / Pressemitteilung der Bundesärztekammer zu dem Bericht "Wir brauchen ein Register für Behandlungsfehler" in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Berlin (ots)

Berlin, 15.02.2010 - "Wir brauchen kein
Zwangsregister für Behandlungsfehler, sondern endlich vernünftige 
Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, dann können schon viele 
Fehler vermieden werden." So kommentierte der Präsident der 
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, einen Bericht der 
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (15.02.2010). "Unser Ziel ist und 
bleibt es, dass Ärzte ohne Angst über Pannen sprechen können, dass 
sie aus ihren Fehlern lernen. Gerade in Anbetracht der Komplexität 
moderner Medizin brauchen wir eine systematische und auf 
Freiwilligkeit beruhende Aufarbeitung von Fehlern im Sinne einer 
Fehlervermeidungskultur", so Hoppe.
"Die bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten haben sich 
bewährt. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der 
Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die 
Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt", so Hoppe. Der Patient könne 
durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen,
ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. "Wird nach 
Begutachtung durch die Gütestellen doch noch der Rechtsweg 
beschritten, werden die Gutachten der Kommissionen weit überwiegend 
bestätigt", sagte Hoppe.
Hoppe verwies darauf, dass es bereits bewährte Systeme zur 
Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern gibt. "Als 
einzige Stelle in Deutschland führen die Gutachterkommissionen und 
Schlichtungsstellen ein umfassendes Register, in dem alle Anträge 
anonymisiert in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen." 
Das sogenannte Medical Error Reporting System gebe unter anderem 
Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen 
Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen 
seien. Ziel der Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und 
Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und 
Qualitätssicherung zu nutzen.
"Angesichts der auch von vielen Fachleuten anerkannten guten 
Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, ist die in 
dem Bericht aufgestellte Behauptung, dass ein Patient bei dem 
bisherigen Gutachterverfahren fast immer auf der Strecke bleibt, 
völlig haltlos", sagte Hoppe.
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
(Arbeitsweise und Verfahrenstechniken)
Seit 1975 sind bei den Ärztekammern der Länder 
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 
Arzthaftungsstreitigkeiten eingerichtet, die unabhängige Begutachtung
und außergerichtliche Streitschlichtung bei 
Behandlungsfehlervorwürfen anbieten. Die Verfahren sind für die 
Patienten kostenfrei. Da es sich um ein freiwilliges Verfahren 
handelt, müssen alle Beteiligten einverstanden sein.
In den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Ärzte 
und Juristen tätig. Die Juristen sind in der Regel ehemalige Richter 
hoher und höchster Gerichte der Bundesrepublik Deutschland 
(Präsidenten von Oberlandesgerichten oder ehemalige Richter des 
Bundesgerichtshofes). Ebenso wie die ärztlichen Sachverständigen 
beurteilen sie den Vorwurf eines Behandlungsfehlers nach bestem 
Wissen und Gewissen und unabhängig von Beeinflussungen Dritter. In 90
% aller Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen von den Antragstellern und 
Haftpflichtversicherern anerkannt. Nur in den wenigen verbleibenden 
Fällen beschreiten Patienten den Rechtsweg. Dies ist auch nach einem 
Schlichtungsverfahren noch möglich.
Die  Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind seit 
Jahren bemüht, ihre Erkenntnisse aus den Verfahren zudem in die 
Qualitätssicherung und Fortbildung der Ärzte einfließen zu lassen. 
Sie genießen deshalb nicht nur bei Patienten und Patientinnen ein 
großes Ansehen, sondern auch bei Organisationen mit dem Schwerpunkt 
Patientensicherheit. Als einzige Stelle in der Bundesrepublik 
Deutschland führen sie ein umfassendes Register, in dem alle Anträge 
anonymisiert in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen. 
Mithilfe des sogenannten Medical Error Reporting System (MERS) können
Fehler erkannt und so zukünftig vermieden werden. Erkenntnisse aus 
den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden sowohl auf 
Fachtagungen als auch in die Forschung eingebracht, z. B. beim 
Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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