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AOK-Bundesverband

Kassenmitglieder dürfen nicht zusätzlich belastet werden
Position der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes

Bonn (ots)

Fritz Schösser, alternierender
Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
(Versichertenseite) erklärte zu den Forderungen der
Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes:
"Die Kassenmitglieder dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Das
Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages und die Einführung der
Gesundheitsprämie sind weder eine Reform noch eine Lösung für die
Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Forderung nach Einführung der Gesundheitsprämie ist doch durch
das Ergebnis der Bundestagswahl politisch außerdem völlig überholt.
Darüber lohnt sich keine Diskussion mehr.
Und die Forderung, den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung einzufrieren, bzw. festzuschreiben, bringt
keinen Euro Mehreinnahmen für die Kassen, sondern programmiert nur
100 % stärkere Belastungen der Kassenmitglieder, wenn die
Beitragssätze künftig weiter steigen.
Daher ist dies nicht der richtige Weg zur Stabilisierung der
Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Offenbar will die Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung nicht
die Kostenentwicklung für alle Beitragszahler bremsen, sondern nur
für die Arbeitgeber. Das sind illusionäre Politikziele, für die es in
der paritätischen Selbstverwaltung der AOK nie eine Mehrheit geben
wird.
Durch den Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten seit 1. Juli
2005 leisten die Kassenmitglieder außerdem schon heute einen
erheblichen Beitrag. Die Arbeitgeber haben bis heute nicht bewiesen,
dass dies wie versprochen zu mehr Beschäftigung führt."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn, Tel. 0228 -
843309, Fax 0228 - 843 507, Ansprechpartner Udo Barske, E-Mail:
udo.barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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