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Rundfunkrat für freien Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu neuen Digitaltechnologien - Kritik an "Deckelung" der Online-Aufwendungen

Köln (ots)

Der Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten
Sitzung mit aktuellen medienpolitischen Fragen hinsichtlich neuer 
drahtloser und internetgestützter Rundfunkübertragungstechnologien 
befasst. In einer Stellungnahme zur "Frequenz- und
Netzthematik" verwies das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz 
darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer "der 
wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des 
Rundfunks" ist. Da die Bedeutung der traditionellen Verbrei-tungswege
abnehme, müssten dem öffentlichrechtlichen Rundfunk grundsätzlich 
alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung
offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und 
unverschlüsselt anbieten zu können. Konkret nannte der Rundfunkrat 
die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer 
sowie das Internetgestützte Fernsehen (IP-TV) über superschnelle 
Datennetze, wie es von Telefongesellschaften angeboten wird.
Anlass für die vom Ausschuss für Rundfunkentwicklung - Vorsitz 
Prof. Dr. Erika Bock-Rosenthal - vorbereitete Stellungnahme ist die 
bevorstehende Überarbeitung wichtiger europaweiter 
Regulie-rungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und 
-dienste. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang das Bestreben der 
EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für 
bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen
einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe 
etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen. "Rundfunkfrequenzen 
müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben", fordert das 
Aufsichtsgremium in der Begrün-dung zu seiner Stellungnahme.
Der Rundfunkrat ermutigt die ARD nach wie vor am Grundsatz des 
freien Informationsflusses ("free flow of information") festzuhalten 
und die Verschlüsselung der Programme - wie vom Satellitenbetreiber 
ASTRA angestrebt - abzulehnen. Des Weiteren hält das Gremium einen 
"wettbewerbsoffenen Endgerätemarkt" für alle digitalen 
Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener 
Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Im Hinblick auf
den Erwerb von Internet-Rechten an der FußballBundesliga durch die 
Telekom sieht der Rundfunkrat hinsichtlich der zunehmenden 
Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern "wichtige 
medienpolitische und -rechtliche Heraus-forderungen".
Kritik äußerte der Rundfunkrat außerdem an der staatsvertraglichen
Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Diese Deckelung 
erweise sich als "zunehmende Beschränkung". Hierdurch werde dem 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seiner Aufgaben in 
einem wichtigen Bereich der Massenkommunikation erschwert, nämlich 
auch im "Zeitalter der Globalisierung der Medien" seiner 
Integrationsfunktion für die Gesellschaft in Zukunft gerecht zu 
werden und "den chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang 
aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern". Der 
Rundfunkrat regt daher an, von dieser Begrenzung bei der Neufassung 
des Rundfunkstaatsvertrages abzusehen.
Hinweis: Die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats zur Frequenz- und 
Netzethematik sowie ein ausführlicher Begründungstext sind  im 
Wortlaut abrufbar in der Pressestelle, Tel. 0221/220-4603.
WDR-Pressestelle 
Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher 
Tel. 0221 220 2405

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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