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ADAC-Umfrage bei Kfz-Herstellern Sachmängelhaftung contra Garantie
Autofahrer kennen vielfach den Unterschied nicht

ADAC-Umfrage bei Kfz-Herstellern Sachmängelhaftung contra Garantie / Autofahrer kennen vielfach den Unterschied nicht
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München (ots)

Die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftige
zweijährige Sachmängelhaftung des Händlers macht in den Augen
einiger, vor allem deutscher Automobilhersteller eine spezielle
Neuwagengarantie entbehrlich. Das hat eine ADAC-Umfrage bei allen
hierzulande gängigen Fahrzeugmarken gezeigt. Danach geben BMW,
Mercedes, Porsche, Seat und VW überhaupt keine Neuwagengarantie. Sie
wollen sich allerdings gegenüber ihren Kunden in Bezug auf die
Beweislast bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung besonders kulant zu
zeigen.
Bei Schäden am Lack wird die Liste der Hersteller, die dafür keine
Garantie übernehmen sogar noch länger. Zu den oben genannten Marken
kommen noch Daimler/Chrysler, Mazda, Opel, Saab und Suzuki hinzu,
dagegen gewähren Porsche und Seat ihren Kunden eine dreijährige
Lackgarantie. VW erkennt Lackschäden im Rahmen der Sachmängelhaftung
ebenfalls drei Jahre lang an.
Die meisten Garantieversprechen gibt es gegen Durchrostung.
Zwischen zwei und 12 Jahren reichen in der Regel die Fristen, bei
Mercedes glaubt man sogar, das eigene Blech müsste 30 Jahre lang
durchhalten. VW gibt auch hier keine Garantie, verlängert aber die
Sachmängelhaftung auf 12 Jahre.
Viele Autofahrer finden sich im Dickicht der Garantiebestimmungen
nicht zurecht und kennen auch den Unterschied zwischen der
gesetzlichen Sachmängelhaftung und einer Garantie nicht. Bei der
Sachmängelhaftung muss der Händler per Gesetz zwei Jahre lang Schäden
am Fahrzeug beseitigen, die schon beim Kauf vorlagen oder wo
zumindest davon auszugehen ist, dass bereits beim Kauf etwas nicht
ganz in Ordnung war. In den ersten sechs Monaten dieser Frist muss
der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Auslieferung des
Fahrzeugs noch nicht bestanden hat, danach liegt die Beweislast beim
Käufer. Kann der Händler den Mangel auch im zweiten Versuch nicht
beseitigen, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten oder eine
Kaufpreisminderung verlangen. Anders bei der Garantie. Sie ist ein
freiwilliges Versprechen des Herstellers und bezieht sich in der
Regel auf die einwandfreie Beschaffenheit bestimmter Bauteile während
der Dauer der Garantie. Im Zuge der Garantie hat der Kunde lediglich
Anspruch auf Nachbesserung, eine Rückgabe oder Kaufpreisminderung ist
in Garantiebestimmungen nicht vorgesehen.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer 
ADAC-Pressestelle 
Tel.: (089) 76 76- 2632 
Fax: (089) 76 76- 2801  
Maximilian.Maurer@adac.de 
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio: 
Tel.: (089) 76 76- 2078 
oder (089) 76 76- 2049 
oder (089) 76 76- 2625
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