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Weihnachtsbaum-Transport im und auf dem Auto
Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt sein

München (ots)

Für die meisten der bequemste Weg seinen
Christbaum nach Hause zu schaffen: der Transport mit dem Auto. Um
jedoch mit den Beförderungsbestimmungen im Straßenverkehr nicht in
Konflikt zu kommen, muss die Fracht - egal, ob sie auf dem Dach des
Fahrzeugs oder im Kofferraum untergebracht ist - sicher verstaut
sein. Der ADAC sagt, auf was dabei geachtet werden sollte:
  • Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausstehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss ein rotes Tuch am Stammende angebracht sein.
  • Den Tannenbaum auf dem Autodach mit dem Trägersystem fest verzurren, sonst kann eine Geldbusse wegen "mangelhaft gesicherter Ladung" fällig sein.
  • Weihnachtsbäume dürfen die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für im Innern des Wagens mitgeführte Christbäume.
  • Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
Autofahrer sollten diese Ratschläge auch dann beherzigen, wenn der
Weg vom Christbaumhändler nach Hause nur kurz ist.
Ein im Auto installierter kleiner Baum mit bunten Lichtern mag
zwar für eine vorweihnachtliche Stimmung sorgen, ist aber verboten.
Gleichgültig, ob die leuchtende Weihnachtsdekoration auf dem
Armaturenbrett oder auf der Hutablage angebracht ist, die Sicht des
Fahrers wird durch sie unzulässig eingeschränkt. Außerdem kann nachts
der Glitzer im Wageninnern den Gegenverkehr irritieren.
Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800 
Reiner.walsch@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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