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ADAC

40. Deutscher Verkehrsgerichtstag
Brummifahrer und Senioren
Rund 1500 Experten diskutieren in Goslar Rechtsfragen

München (ots)

Ob sich Brummifahrer auf Autobahnen bald an ein
generelles Überholverbot oder Senioren künftig an den regelmäßigen
Gesundheitscheck gewöhnen müssen, hat der Gesetzgeber zu bestimmen.
Die rund 1500 Experten aus den Bereichen Verkehrsrecht,
Straßenverkehr, Medizin und Kfz-Technik, die vom 23. bis 25. Januar
beim 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag Resolutionen erarbeiten,
liefern jedoch wichtige Anhaltspunkte für künftige Entscheidungen.
Der ADAC sieht in der Arbeit der acht Arbeitskreise des
Verkehrsge-richtstags vor allem einen wichtigen Beitrag zur
Weiterentwicklung des Verkehrsrechts. Deshalb ist der ADAC in allen
wichtigen Arbeits-kreisen aktiv mit eigenen Rechtsexperten vertreten.
Sein besonderes Augenmerk gilt in diesem Jahr dem Thema "Drogen im
Straßenver-kehr". Es erscheint dem Club so wichtig, dass sich jetzt
auch das ADAC-Ärzte-Collegium damit befassen wird. Noch immer gibt es
nämlich keine geeigneten Verfahren, mit denen unter Drogen ste-hende
Fahrzeuglenker beweissicher überführt werden können.
Sehr kontrovers werden in Goslar die Themen "Unfallrisiko Lkw" und
"Senioren am Steuer" diskutiert werden. Der ADAC lehnt hier ein
allgemeines Überholverbot für Lkw ebenso ab, wie Sanktionen gegen
ältere Verkehrsteilnehmer. Bei den Lkw setzt der ADAC vor allem auf
flexible Verkehrsleitsysteme, die am besten geeignet sind, bei Bedarf
verkehrs- und streckenbezogene Überholverbote und
Geschwindigkeitsbeschränkungen auszusprechen. Bei den Senioren am
Steuer besteht derzeit schon deshalb kein Handlungsbedarf, weil diese
Gruppe der Verkehrsteilnehmer in der Unfallstatistik eher unauffällig
ist.
Ein weiteres Thema in Goslar befaßt sich mit dem
Kraftfahrzeugunfall im Ausland. Durch die Umsetzung der sogenannten
4. KH-Richtlinie, die sich in Deutschland ab 2003 auswirken wird,
sind noch nicht alle Probleme gelöst. Nach wie vor bestehen in Europa
zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Schadenregulierung. Um die
"Effizi-enz strafrechtlicher Maßnahmen" zu verbessern, werden in
einem der Arbeitskreise Fragen des Rückfallverhaltens und der
Nachschu-lung erörtert. In zwei weiteren Arbeitskreisen geht es um
die Frage des "Restwertes nach Fahrzeug-Totalschäden" und um die
neuesten Entwicklungen im "Produkthaftungsrecht".
Zum 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag bietet der ADAC auf seiner
Internetseite für Journalisten zu jedem Arbeitskreis die ausführliche
Einschätzung des ADAC an.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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