Alle Storys
Folgen
Keine Story von ADAC mehr verpassen.

ADAC

Engpässe beim Bargeld sind möglich
Griechenlandkrise: ADAC rät Touristen zu Vorsichtsmaßnahmen

München (ots)

Griechenlandurlaubern rät der ADAC dazu, sich für die Reise jetzt mit ausreichend Bargeld einzudecken. In der jetzigen Finanzsituation ist es möglich, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden oder am Bankautomaten nicht ausreichend Bargeld abgehoben werden kann. Wie sich die Situation in den nächsten Tagen weiter entwickeln wird, ist nicht absehbar. Die Banken bleiben bis zum 6. Juli geschlossen.

Sofern Urlauber viel Bargeld auf die Reise mitnehmen, sollten sie sich besonders vor Taschendieben in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen schützen. Das heißt das Geld gut im Gepäck verteilen, im Hotelsafe deponieren und nur das mitnehmen, was unbedingt benötigt wird.

Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zur Griechenlandreise:

Ändert sich etwas an den Einreise- und Zollbestimmungen?

Nein. Auch im Falle einer Insolvenz bleibt Griechenland Mitglied der EU. Die Einreisebestimmungen sowie die EU-Freigrenzen für den persönlichen Warenverkehr gelten auch weiterhin.

In welcher Währung müsste ich bezahlen?

Eine mögliche Staatspleite bedeutet nicht automatisch ein Ausscheiden aus dem Euro. Dies wäre erst in einem zweiten Schritt wahrscheinlich. Auch nach einer Insolvenz ist daher davon auszugehen, dass der Euro - zumindest für eine Übergangszeit - weiterhin offizielles Zahlungsmittel bleibt. Die Wiedereinführung der Drachme erfordert einen längeren Vorlauf. Möglicherweise gäbe es auch eine Phase, in der eine Parallelwährung gelten würde.

Kann ich weiterhin mit EC-Karte oder Kreditkarte an Geldautomaten Bargeld abheben?

Die von der Regierung für griechische Bürger eingeführten Kapitalverkehrskontrollen betreffen keine Ausländer. Mit in Deutschland ausgestellten Kredit- und EC-Karten kann man prinzipiell auch weiterhin Euro in ausreichender Höhe an den Geldautomaten abheben. Ob dies aber in der Praxis möglich ist, ist unsicher. Daher rät das Auswärtige Amt Urlaubern, neben Kredit- und EC-Karte auch genügend Bargeldreserven mitzunehmen. Darüber hinaus können Travellerschecks nützlich sein.

Kann ich Rechnungen bargeldlos mit Kreditkarte bezahlen?

Zahlungen mit Kreditkarte sind prinzipiell auch bei einer Insolvenz Griechenlands möglich. Es könnte aber sein, dass viele Geschäfte, Hotels und sonstige Dienstleister auf Bargeldzahlung bestehen. Deshalb sollte man über entsprechende Reserven verfügen.

Hat eine Staatspleite Auswirkungen auf eine über einen Veranstalter gebuchte Reise? Kann ich mich darauf verlassen, dass ich meine Leistungen auch erhalte?

Veranstalter-Reisen sind meist in Deutschland gebucht. Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen ist hier der Veranstalter verantwortlich. Falls es hier zu Schwierigkeiten kommen sollte, steht er in der Pflicht und müsste Abhilfe schaffen.

Ist der Grexit ein Grund, eine Reise kostenfrei zu stornieren?

Der Grexit als solcher ist kein Grund, eine gebuchte Reise kostenfrei zu stornieren. Der Veranstalter befindet sich in Deutschland und auch die Bezahlung wird über Deutschland abgewickelt. Eine andere Bewertung könnte nur dann eintreten, wenn erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, z. B. Unruhen, gravierender Streiks, Lieferengpässe oder eine Unterversorgung der Hotels. Dies kann aber nur kurzfristig bewertet werden. Urlauber sollten daher die Entwicklung abwarten und gegebenenfalls ihren Veranstalter kontaktieren.

Gibt es Auswirkungen auf die Benzinversorgung?

Da Rohöl nahezu vollständig nach Griechenland importiert werden muss, dürfte das Benzin bei einer Staatspleite schon bald knapp werden. Mit erheblichen Engpässen an den Zapfsäulen ist daher zu rechnen. Ist mit Einschränkungen im Luft- und Fährverkehr zu rechnen? Sollte das Land zahlungsunfähig werden, könnte die Regierung vermutlich keine Gehälter mehr zahlen. In diesem Falle sind Arbeitsniederlegungen sehr wahrscheinlich, die zu Störungen im Reiseverkehr führen dürften. Ob und in welchem Ausmaß dies zutrifft, ist aber nicht absehbar. Sollten Flüge oder Fähren streikbedingt ausfallen, haben Kunden Anspruch auf Rückerstattung ihrer gezahlten Vorleistungen. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage des Clubs unter Ratgeber Reisen nachzulesen. Sollte die Flug- oder Fährgesellschaft zahlungsunfähig sein, liegt das Insolvenzrisiko beim Kunden.

Könnten Sehenswürdigkeiten geschlossen sein?

Hier gilt ähnliches wie für den Luft- und Fährverkehr. Sollte das Land zahlungsunfähig werden, könnte die Regierung vermutlich keine Gehälter mehr zahlen. Archäologische Stätten sowie staatliche Museen und Hotels könnten daher bis aus Weiteres schließen.

Gibt es Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung?

Viele niedergelassene Ärzte behandeln Patienten bereits jetzt nur noch gegen Barzahlung. Dieser Effekt dürfte sich bei einer Staatspleite verstärken. Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich so zum Privatpatienten zu machen. Auch wenn ein Arzt auf Bargeldzahlung besteht, bekommt man so in der Regel das Geld über die Versicherung zurück.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: 089 7676-2956
eMail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ADAC
Weitere Storys: ADAC