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Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland
ADAC: Wer zu tief ins Glas schaut, muss auch tief in die Tasche greifen

München (ots)

Wer im europäischen Ausland auf ein Fahrrad steigt, sollte sich vorher über die dort geltenden Promillegrenzen informieren. Sonst drohen nach Informationen des ADAC erhebliche Bußgelder. Der Club rät, das Rad nach dem Genuss von Alkohol stehen zu lassen und auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

In den meisten Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien hingegen liegt die Grenze bei 0,0 Promille - Urlauber sollten das Rad nach Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem Bußgeld ab 390 Euro belangt.

Vorsicht ist in Ländern geboten, in denen es keine Promillegrenze gibt (u.a. in Skandinavien, Großbritannien/Irland). Hier gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.

Über den ADAC:

Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

Diese Presseinformation sowie ein Grafik finden Sie auch online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auf Twitter unter twitter.com/motorwelt.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de

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