Unternehmen suchen händeringend nach Elektroingenieuren und IT-Experten / Umfrage des Technologieverbands unter 1.350 Mitgliedsunternehmen
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Wiesbaden (ots) - Ende April dieses Jahres urteilte das Landessozialgericht Hessen, dass gesetzliche Krankenkassen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen bei privaten Anbietern für ihre Versicherten abschließen dürfen. Die Revision beim Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die R+V BKK nun erfolgreich Rechtsmittel eingelegt. Die Wiesbadener Betriebskrankenkasse war mit einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Durchführung der Revision erfolgreich.
Das Bundessozialgericht (BSG) wird über das Thema nun höchstrichterlich entscheiden. Es ist noch nicht absehbar, wann ein Urteil gesprochen wird. Für alle Versicherten der R+V BKK ist damit der weltweite Versicherungsschutz bei Auslandsreisen weiterhin inklusive. Das gilt auf jeden Fall bis zum Abschluss des Verfahrens. Michael Schwenke, stellvertretender Vorstand der R+V BKK, kommentiert die Entscheidung, die am 12. September zugestellt wurde, so: "Wir freuen uns, dass die Revision beim BSG zugelassen wurde und die Frage der Rechtmäßigkeit unseres Angebotes auf dieser Ebene geprüft werden kann."
Hintergrund: Die R+V BKK ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse. Gut 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen zurzeit über 158.000 Versicherte. Ein großer Teil der Mitglieder stammt aus dem Umfeld der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung bietet die R+V BKK in Kooperation mit der R+V Krankenversicherung AG an.
Pressekontakt:
R+V Betriebskrankenkasse
Presse / Kommunikation
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Telefon: 0611 99909-146
Christian.Diel@ruv-bkk.de