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IKK-Bundesverband: Versorgung mit Hilfsmitteln gesichert; BVMed betreibt unverantwortliche Verunsicherung von Patienten!

Bergisch Gladbach (ots)

Der IKK-Bundesverband weist die Vorwürfe
des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie) mit aller
Entschiedenheit zurück, dass durch die Festbetragsbildung bei
Hilfsmitteln das Versorgungsniveau gesenkt werde und Versicherte mit
unzumutbaren finanziellen Lasten rechnen müssten. Selbstverständlich
sei bei den Festbetragsvorschlägen darauf geachtet worden, dass
ausreichend und qualitativ hochwertige Produkte zum voraussichtlichen
Festbetrag zur Verfügung stehen. "Gegen besseres Wissen betreibt der
BVMed hier Panikmache auf Kosten schwerstkranker Menschen. Eine
derartige Vorgehensweise ist hochgradig unseriös und moralisch
unverantwortlich", erklärte Gernot Kiefer, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des IKK- Bundesverbandes. "Anscheinend steht
das Ziel der Gewinnsicherung für den Verband und seine Unternehmen
ausschließlich im Fokus."
Richtig ist, dass Versicherte auch nach der Festsetzung der
Festbeträge mit maximal 10 Euro Zuzahlung für Hilfsmittel, die zum
Verbrauch bestimmt sind, im Monat belastet werden. Durch Auslegung
der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde das Gesetz in diesem
Punkt sogar versichertenfreundlich gestaltet, da die Zuzahlung nur
einmal für alle Verbrauchsartikel erhoben wird. Behauptungen, dass
Versicherte bis zu 200 Euro zuzahlen müssten, um eine medizinisch
notwendige Versorgung zu erhalten, entbehren jeder Grundlage. "Ein
Blick ins Gesetz hätte genügt, um diesen Unsinn gar nicht erst zu
verbreiten", stellte Kiefer heraus. "Unsere Aufgabe ist es, die
Versorgung der Versicherten zu gewährleisten und nicht die
Absatzchancen der Anbieter zu sichern. Dieser Aufgabe werden wir
gerecht."
Die Festbetragsfestsetzung verlaufe, so der IKK-Bundesverband,
nach klaren transparenten Regeln. So laufe derzeit ein offizielles
Anhörungsverfahren, in dem die Anbieterverbände und die Behinderten-
und Patientenvertreter zur Stellungnahme aufgefordert seien. Soweit
diese substantiierte Eingaben machten, verpflichte schon das Gesetz
dazu, diese in die Entscheidung mit einzubeziehen. Zudem seien sowohl
der BVMed als auch die ihn tragenden Unternehmen mehrfach
aufgefordert worden, ergänzende Informationen zur Verfügung zu
stellen. Dieser Bitte konnten oder wollten die Verbände jedoch nicht
in angemessener Weise nachkommen.
Wünschenswert, so Kiefer, sei es, wenn der vorgesehene
Verfahrensweg genutzt werde, um die jeweiligen Interessen zu wahren.
Es sei ein Gebot der Fairness - gerade gegenüber den betroffenen
Versicherten - die sachlich-fachliche Auseinandersetzung zu suchen,
statt mit "Nebelkerzen" auch den eigenen Blick auf die Realitäten zu
verstellen.
- Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de -
ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7359

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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