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Innungskrankenkassen fordern Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Berlin (ots)

Im Vorfeld der heutigen öffentlichen Anhörung des FDP-Antrags "Bürokratieentlastung für Unternehmen schaffen - Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben" sprechen sich die Innungskrankenkassen für die Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus. Sie sehen in der Rückkehr zur Regelung von vor 2006 einen Beitrag zu einem transparenteren, praktikableren und verständlicheren System, das zugleich weniger fehleranfällig ist und die Liquidität von Unternehmen dauerhaft erhöht.

"Seit 2006 ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorverlegt", erläutert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., den Status quo. Ziel der vorgezogenen Beitragszahlung sei es damals gewesen, Geld in die klammen Sozialkassen zu spülen. "Heutzutage ist aber die Situation aufgrund der aktuell recht guten Liquiditätslage der Sozialversicherungen und des bestehenden Negativzinses anders zu beurteilen."

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., lenkt den Blick auf die Belastung der Unternehmen durch die jetzige Vorfälligkeit: "Das Problem dabei ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge aktuell zu einem Zeitpunkt berechnet und bezahlt werden, an dem die Höhe der tatsächlichen Lohnkosten oft noch gar nicht feststeht." Dadurch komme es zu Doppelabrechnungen sowie unnötigen Bürokratiekosten. "Modellberechnungen zufolge könnte die Wirtschaft hierdurch Einsparungen von monatlich rund sieben Millionen Euro realisieren, würde man zur Regelung von vor 2006 zurückkehren", so Wollseifer. "Angesichts der Belastungen durch die geplante Wiedereinführung der Parität würde man den Unternehmen an dieser Stelle ein Stück entgegenkommen."

Der Umstellungsaufwand bleibe bei einer Rückkehr zum Fälligkeitstermin im Folgemonat überschaubar, gleichwohl sei ein Liquiditätsausfall von rund 30 Milliarden Euro im Umstellungsjahr bei den Sozialversicherungsträgern einzukalkulieren, erklären die Vorstandsvorsitzenden. Doch sei dies letztlich nur eine Rückabwicklung der von den Unternehmen im Umstellungsjahr 2006 doppelt gezahlten Beiträge.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

Pressekontakt:

Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

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