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Krankenkassen fördern Qualität in der Prävention

Bergisch Gladbach (ots)

Verbindlicher Leitfaden für Krankheitsvorbeugung und
Gesundheitsförderung weiterentwickelt
Nach wie vor spielen Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung
eine untergeordnete Rolle in der Gesundheitspolitik. Mittelfristig
sind auf diesem Feld jedoch erhebliche Reserven zur positiven
Umgestaltung des Gesundheitswesens enthalten. Um gezielt und
qualitätsgesichert zu Erfolgen zu kommen und die vielfältigen
Maßnahmen nicht einem fehlsteuernden Wettbewerb zu überlassen, haben
die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung unter
Beteiligung unabhängigen Sachverstandes den für alle Krankenkassen
verbindlichen Präventionsleitfaden, der seit einem Jahr in Kraft ist,
überarbeitet und verabschiedet.
In ihm sind die zulässigen Leistungen der Krankenkassen in der
allgemeinen Krankheitsvorbeugung (Primärprävention) und der
betrieblichen Gesundheitsförderung beschrieben. Erklärtes Ziel ist
es, mit den Finanzmitteln der solidarischen Krankenversicherung
ausschließlich solche Maßnahmen zu finanzieren, die wirksam,
qualitativ hochwertig und in wirtschaftlicher Weise den
primärpräventiven Bedarf abdecken.
Dabei geht es um ein gezieltes Zurückdrängen von schwerwiegenden
Krankheiten, wie Krebs und Herzinfarkt, aber auch um die vorbeugende
Bekämpfung sehr verbreiteter und kostspieliger Leiden, wie z. B.
Rückenschmerzen oder schädlicher Tabak- und Alkoholkonsum.
Die jetzt verabschiedete Überarbeitung des Leitfadens bildet den
Einstieg in ein umfassendes Qualitätsmanagement der Leistungen zur
Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung. In einem
ersten Schritt werden die Anforderungen an die Qualität der Anbieter
nach einheitlichen Gesichtspunkten neu gestaltet: Anbieter von
Präventionsleistungen haben grundsätzlich einen staatlich anerkannten
Ausbildungsabschluss und eine dazu passende Zusatzqualifikation (z.
B. Rückenschullehrerlizenz) nachzuweisen, bevor die von ihnen
erbrachten Leistungen von der Krankenkasse gefördert werden können.
Bei der Auswahl geeigneter Anbieter empfehlen die Spitzenverbände,
vorrangig solche Kräfte zu berücksichtigen, die Erfahrungen in der
Arbeit mit sozial Benachteiligten aufweisen, um Personen mit sozial
bedingt höheren Gesundheitsrisiken besser zu erreichen.
Die Anbieter sind verpflichtet, die Übereinstimmung ihrer
Leistungen mit den Kriterien des Leitfadens vorab nachzuweisen. Zudem
ist vorgesehen, ab dem kommenden Jahr alle Leistungen in der
Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu
dokumentieren und zu einem gemeinsamen Bericht aller Kassenarten
zusammenzuführen. Hiervon versprechen sich die Spitzenverbände
Erkenntnisse für die bedarfs- und qualitätsorientierte
Weiterentwicklung des Leitfadens und der auf seiner Grundlage
angebotenen Maßnahmen.
- Diese Pressemeldung und den überarbeiteten Leitfaden finden Sie
im Internet unter www.g-k-v.com -
Federführend für die Veröffentlichung:
IKK-Bundesverband
Friedrich-Ebert-Str. / TechnologiePark
51429 Bergisch Gladbach
Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel.: 02204/44-111
e-Mail:  joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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