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IKK e.V.

Startschuss in neue Gesundheitsförderung
Krankenkassen beschließen Leitfaden für qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen 
   Krankenversicherung
   AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Nach dem Gesundheitsreformgesetz 2000 sollen die Krankenkassen
ihren Versicherten wieder Maßnahmen der allgemeinen und betrieblichen
Gesundheitsförderung anbieten. Die Grundlage für diese Leistungen ist
der gemeinsame und einheitliche Handlungsleitfaden der
Krankenkassen-Spitzenverbände, der nach intensiven
Experten-Anhörungen jetzt offiziell beschlossen wurde. Er bestimmt
nach strengen Kriterien, welche Angebote künftig auf Kosten der
Krankenkassen erstattet werden dürfen. Danach sollen nur solche
Maßnahmen finanziert werden, die qualitätsgesichert, zielgerichtet
und erfolgreich den Präventionsbedarf der Versicherten abdecken.
Die Maßnahmen zur primären Prävention sollen den allgemeinen
Gesundheitszustand von Risikogruppen verbessern und Krankheit
verhindern. So ermöglicht der Leitfaden z. B. Bewegungsschulungen für
Versicherte, die unter Haltungsschäden leiden und Ernährungsprogramme
für Übergewichtige sowie Angebote zur Vermeidung von Mangel- und
Fehlernährung. Ferner können Stress- und Entspannungskurse sowie
Maßnahmen gegen Genuss- und Suchtmittelmissbrauch finanziert werden. 
Nach dem Bestreben des Gesetzgebers sollen die Krankenkassen mit den
Gesundheitsförderungsmaßnahmen vor allem auch einen Beitrag zur
Vermeidung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen
leisten. Die Krankenkassen werden daher den Schwerpunkt der Maßnahmen
auf Zielgruppen konzentrieren, die höhere Gesundheitsrisiken als der
Bevölkerungsdurchschnitt aufweisen. Diese haben in der Vergangenheit
derartige Leistungen weniger nachgefragt. Hierzu werden besondere und
niederschwellige Zugangswege beschritten und erprobt (z. B. in
Schulen). Über die Förderung gesundheitsgerechten Verhaltens hinaus
sollen dabei Entwicklungen gefördert werden, die im Lebens- und
Arbeitsumfeld der Versicherten zu insgesamt gesundheitsgerechteren
Bedingungen führen.
Gesunde Betriebe brauchen gesunde Mitarbeiter. Der Leitfaden
regelt daher auch Maßnahmen für die betriebliche
Gesundheitsförderung. Hierzu zählen spezielle Angebote, z. B. bei
arbeitsbedingten körperlichen Belastungen, psychosozialem Stress,
Genuss- und Suchtmittelkonsum und Kurse über gesunde Verpflegung in
Betrieben. Betriebe, die aktiv die Gesundheit ihrer Mitarbeiter
fördern - nicht zuletzt auch durch gesundheitsgerechte
Mitarbeiterführung - sorgen damit für einen niedrigeren Krankenstand,
eine höhere Produktivität und letztendlich auch für eine motivierte
Belegschaft. Dies trägt sowohl direkt als auch indirekt zur Absenkung
der Lohnzusatzkosten bei.
Für die Gesundheitsförderung dürfen die Krankenkassen in diesem
Jahr insgesamt rund 360 Mio. DM (pro Versicherten 5,- DM) ausgeben.
Diese begrenzten Mittel erfordern eine Konzentration auf effektive
Maßnahmen. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv
zu kurieren.
Diese Pressemitteilung und den vollen Wortlaut des Leitfadens
finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV)
Ansprechpartner: Alfons Chavet
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (02 2 04) 44-135 
Telefax: (0 22 04) 44-213

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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