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IKK e.V.

Krankenkassen und Ärzteschaft fordern rechtssichere Selbstverwalterlösung bei Arzneimittel-Festbeträgen
Spitzenverbände sehen Gefahr einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln
   und
   Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
   Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben heute gemeinsam in
Berlin für eine rechtssichere selbstverwaltungsnahe Lösung bei der
Festsetzung der Arzneimittel-Festbeträge plädiert. Damit wenden sie
sich entschieden gegen das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
vorgeschlagene Verfahren, die Festbeträge durch ein Bundesinstitut
festlegen zu lassen. Nach dem Gesetzentwurf des
Festbetrags-Neuordnungsgesetzes (FNG) des BMG sollen Festbeträge
nicht mehr durch die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Ärzte
festgelegt werden. Die Krankenkassen und die Ärzteschaft lehnen
diesen Vorschlag vehement ab, weil damit die Weichenstellung für eine
Verstaatlichung des Gesundheitswesens eingeleitet werden würde. Die
vom BMG vorgeschlagene Lösung führt im Ergebnis zu mehr Bürokratie
und höheren Kosten, höhlt das Prinzip der Selbstverwaltung aus und
macht die Festbeträge anfällig für Lobbyeinflüsse der Industrie.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV setzen sich für
eine rechtssichere Lösung der Selbstverwaltung ein, damit sie ihren
gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Sie schlagen vor, den
Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen zur juristischen Person mit
dem klaren Auftrag zur Festbetragsregelung zu machen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in mehreren aktuellen
Entscheidungen die Festbetragsfestsetzung durch die Spitzenverbände
der Krankenkassen nach europäischem Recht für kartellrechtswidrig
erklärt. Die Krankenkassen gingen in Berufung. Bislang fehlt ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Problematik der deutschen
Festbeträge. Die Einführung der Festbetragsregelung hat, so die
Spitzenverbände der Krankenkassen, den echten Wettbewerb zwischen den
Herstellern von Arzneimitteln erst ermöglicht.  Außerdem dürfe nicht
übersehen werden, dass es bei der Festbetragsregelung im Wesentlichen
nicht um eine Preissetzung, sondern lediglich um die Festlegung von
Erstattungsgrenzen geht.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV)
Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 
Telefax: (0 22 04) 44-455

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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