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Bound2B B.V.

Bound2B erwirkt erfolgreich einstweilige Verfügung gegen Xolution Germany GmbH und deren wiederverschließbaren XO-Verschluss für Getränkedosen

Rhenen, Niederlande, 21. März 2024 (ots/PRNewswire)

- Einstweilige Verfügung untersagt Xolution Germany GmbH, Produkte, die von dem EP930 Gebrauch machen, insbesondere den XO-Verschluss, in Deutschland zu bewerben und in Verkehr zu bringen,

- Erfolg folgt auf Patentverletzungsklage gegen rechtswidrige Benutzung von Bound2Bs Patent auf wiederverschließbare Getränkedosen

Bound2B B.V., Entwicklerin und Inhaberin mehrerer Patente und Technologien für wiederverschließbare Getränkedosen in Europa und den USA, gab heute bekannt, dass das Unternehmen erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Xolution Germany GmbH erwirkt hat. Die Verfügung wurde vom Landgericht Düsseldorf erlassen und folgt einem von Bound2B gegen die Xolution GmbH angestrengten Verletzungsverfahren nach.

Bound2B ist Inhaberin des europäischen Patents EP 1 708 930 B2 (EP930) und von US-Patenten, die zur gleichen Patentfamilie gehören. Diese Patente schützen eine innovative wiederverschließbare Verschlussvorrichtung, z. B. für Getränkedosen. Im Jahr 2020 reichte Bound2B vor dem Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage auf der Grundlage des EP 930 gegen die Xolution GmbH ein, welche die XO-Verschlussvorrichtung herstellte, bewarb und auslieferte. Der Rechtsbestand von EP 930 wurde durch Urteil des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2022 bestätigt. Beide Gerichtsverfahren wurde sodann jedoch aufgrund eines Insolvenzverfahrens der Xolution GmbH ausgesetzt.

Während des Insolvenzverfahrens wurde eine fast gleichnamige neue Gesellschaft (Xolution Germany GmbH) gegründet, die von demselben Geschäftsführer (Herrn von Rettberg) wie die insolvente Xolution GmbH geführt wurde. Das neue Unternehmen Xolution Germany GmbH nahm die Geschäfte der Xolution GmbH wieder auf. Um ein weiteres Anbieten und Verkaufen des XO-Verschlusses in Deutschland zu verhindern, beantragte Bound2B im Eilverfahren beim Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Xolution Germany GmbH sowie deren Geschäftsführer, Herrn von Rettberg. Diese einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Düsseldorf ohne vorherige mündliche Verhandlung am 13. März 2024 erlassen (Gerichtsaktenzeichen: 4a O 11/24). Mit der einstweiligen Verfügung, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann, wird der Xolution Germany GmbH unter anderem aufgegeben, es zu unterlassen, Produkte, die von dem EP930 Gebrauch machen, insbesondere den XO-Verschluss von Xolution, in Deutschland anzubieten und in Verkehr zu bringen.

Bound2B bestätigt, dass es die einstweilige Verfügung in vollem Umfang vollziehen wird. Das Unternehmen erklärte, dass es die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte äußerst ernst nimmt und fest hinter der Entscheidung des Gerichts steht, welches Bound2Bs Einschätzung folgte, dass die XO-Vorrichtung von Xolution das Patent von Bound2B verletzt. Dies bestätigt die Stärke des Portfolios von Bound2B, das in Europa und den USA für innovative Dosendeckel und wiederverschließbare Verschlüsse erteilte Patente umfasst.

Über Bound2B B.V.

Bound2B, mit Sitz in den Niederlanden, ist ein Innovationsunternehmen, das sich auf die Entwicklung neuer Produkte und Lösungen für eine Reihe von Branchen konzentriert, mit besonderem Schwerpunkt auf dem globalen Getränkemarkt. Das Unternehmen ist Entwickler und Inhaber mehrerer Patente für wiederverschließbare Getränkedosen einschließlich wiederverschließbarer Deckel für Getränkedosen, die von namhaften, weltweit tätigen Getränkeherstellern wie The Coca-Cola Company und Monster Beverage Corporation verwendet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bound2b.com.

Photo - https://mma.prnewswire.com/media/2368249/Bound2B_resealable_can.jpg

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2368248/BOUND2B_Logo.jpg

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Pressekontakt:

info@bound2b.com

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