EANS-Stimmrechte: Oberbank AG
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93
BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
--------------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zu den Mitteilungspflichtigen:
BKS Bank AG, Klagenfurt, Österreich
Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck, Österreich
Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H., Salzburg, Österreich
Gemäß § 93 Abs. 2 BörseG gibt die Oberbank AG bekannt, dass ihr das
Aktionärssyndikat der Oberbank AG (bestehend aus BKS Bank AG, Bank für Tirol und
Vorarlberg AG und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.) sowie die
Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. am 5.10.2015 gemäß §§ 91 ff BörseG
Folgendes mitgeteilt hat:
Gemäß §§ 91ff BörseG teilen wir Ihnen mit, dass das Aktionärssyndikat der
Oberbank AG, bestehend aus BKS Bank AG (BKS), Bank für Tirol und Vorarlberg AG
(BTV) und Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. (die
?Syndikatsmitglieder"), aufgrund der im September 2015 vorgenommenen
Kapitalerhöhung der Oberbank AG folgende Schwellen unterschritten hat:
Anzahl Stimmrechte/Prozent Anzahl Stimmrechte/ Prozent
VOR Kapitalerhöhung NACH Kapitalerhöhung
BKS 4.978.558 / 17,97% 4.978.558 / 17,03%
BTV 5.043.119 / 18,20 % 5.063.940 / 17,32 %
Wüstenrot 1.410.022 / 5,09% 1.445.272 / 4,94%
Summe Syndikat 11.431.699 / 41,26% 11.487.770 / 39,29%
Aufgrund der zwischen den Syndikatsmitgliedern abgeschlossenen
Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung (das?Syndikat") sind die von jedem
einzelnen der Syndikatsmitglieder unmittelbar oder mittelbar an Oberbank AG
gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen Syndikatspartnern gemäß § 92 Z
1 BörseG wechselseitig zuzurechnen.
Das Syndikat hat dadurch hinsichtlich der dem Syndikat gemäß §§ 91 und 92 BörseG
zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 40% unterschritten.
Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. hat dadurch hinsichtlich Wüstenrot
Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H. gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten
die Stimmrechtsschwelle von 5% unterschritten.
BKS hat dadurch hinsichtlich BKS gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten
keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten.
BTV hat dadurch hinsichtlich BTV gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechten
keine Stimmrechtsschwellen unterschritten, erreicht oder überschritten.
Die Veränderung der Stimmrechte und die Erhöhung des Grundkapitals sind am
2.10.2015 wirksam geworden.
Die gegenständliche Meldung erfolgt für das Syndikat der Oberbank AG als auch
für die einzelnen Syndikatsmitglieder, nämlich der BKS Bank AG, der Bank für
Tirol und Vorarlberg AG und der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen. m.b.H.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 37221
gerald.straka@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell