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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Kein Strafzoll beim Kassenwechsel
Solidarprinzip muß auch bei der Arzneimittelversorgung wieder greifen

Eschborn (ots)

Der Deutsche Apothekerverband begrüßt die
Entscheidung der Krankenkassen, die ursprüngliche Idee eines
"Strafzolls" beim Wechsel der Krankenkasse zu verwerfen. "Dies stärkt
den mündigen Patienten als Nachfrager von Kassenleistungen", meinte
Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes,
am Mittwoch in Eschborn.
Gleichzeitig begrüßte Keller aber auch die Pläne, einen Ausgleich
zwischen den Kassen für die Versorgung der chronisch Kranken zu
schaffen. "Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland beruht
auf dem Solidarprinzip. Der Gesunde tritt für den Kranken ein, der
wirtschaftlich Leistungsfähigere für den, der weniger Mittel zur
Verfügung hat. Dieses Prinzip hat unser Gesundheitswesen zu einem der
effektivsten und gerechtesten in der Welt gemacht." Ein ähnliches
Prinzip liege auch der in Deutschland geltenden
Arzneimittelpreisverordnung zugrunde. Mit ihrer Mischkalkulation
sorge sie dafür, dass Arzneimittel in Deutschland nicht nur für jeden
erschwinglich sind, sondern auch die zusätzlichen Leistungen der
öffentlichen Apotheke wie Nacht- und Notdienst,
Arzneimittelherstellung und zahlreiche Kontrollen im Interesse der
Arzneimittelsicherheit überhaupt ermöglicht werden. Wer laut darüber
nachdenke, hochpreisige Arzneimittel über den Versandhandel zu
beliefern um damit kurzsichtige Einsparungen zu erzielen, gefährde
diese Mischkalkulation und müsse auch die Frage beantworten, wie die
wohnortnahe "Rund-um-die-Uhr-Verorgung" für alle Patienten auch mit
Arzneimitteln mit einem Warenwert von nur wenigen Mark weiterhin
gesichert werden kann. "Das Solidarprinzip kann man nicht nur in
Anspruch nehmen, wenn es um die Interessen der Kassen geht", meinte
Keller, "denn gedacht ist es für die Interessen und vor allem die
Gesundheit der Versicherten."
Rückfragen an Elmar Esser
Tel.: 06196 / 928-182  oder     
Pressestelle@abda.aponet.de

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