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Zeitungsverleger: Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht geht nicht weit genug!

Bonn (ots)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten geht nach Auffassung der
Zeitungsverleger nicht weit genug. Zwar sei es erfreulich, dass das
Zeugnisverweigerungsrecht nun auch auf selbstrecherchiertes Material
ausgeweitet werde, und das Bundesjustizministerium damit einer
langjährigen Forderung von Verlegern, Journalisten wie auch dem
Deutschen Presserat nachkäme, erklärte ein Sprecher des
Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Bonn.
Allerdings bleibe der Entwurf in den Details beträchtlich hinter den
Vorstellungen der Medienvertreter zurück.
Bisher bezog sich das Zeugnisverweigerungsrecht nur auf
Informationen, die den Journalisten von Dritten zugespielt worden
waren. Die Medien sollten aufgrund der verfassungsrechtlich
verbürgten Pressefreiheit nicht dazu gezwungen werden können, die
Identität Ihrer Informationen preiszugeben. Künftig sollen
Journalisten auch über selbstrecherchierte Informationen vor Gericht
das Zeugnis verweigern können. Doch sind Ausnahmen vorgesehen: Aus
Sicht des BDZV wird die neue Regelung entwertet, wenn es  möglich
ist, das Zeugnisverweigerungsrecht einzuschränken, falls ein
Journalist selbst verdächtigt wird, an einer Straftat beteiligt
gewesen zu sein oder diese decken zu wollen. Dies lasse, kritisierten
die Verleger, vielerlei Interpretationen zu. Damit gebe es auch für
die Arbeit der Journalisten keinen verlässlichen Schutz.
Vor diesem Hintergrund fordert der BDZV, dass die Beschlagnahme
von geschütztem Material nur noch bei der höchsten Stufe des
Tatverdachts, nämlich bei "dringendem Tatverdacht", veranlasst werden
darf. Desweiteren sollte der Ausschluss des
Zeugnisverweigerungsrechts auf bestimmte besonders schwere Straftaten
beschränkt bleiben, wenn die Erforschung des Sachverhalts
aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Sämtliche Pressemitteilungen des BDZV finden Sie auch auf der
Homepage des Verbandes (http://www.bdzv.de).

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 0228 / 81004 -32
Fax 0228 / 81004 - 34
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Tel. 0228 / 81004 - 23
Fax 0228 / 81004 - 34
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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