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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Gemeinsam gegen Illegalität

Nürnberg (ots)

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am
Mittwoch in Nürnberg die Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, und der
Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, die
Jahresergebnisse 2000 der Hauptzollämter und Arbeitsämter bei der
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
bekannt gegeben.
Eine erneute Rekordsumme bei den Geldbußen in Höhe von 325
Millionen DM zeigt, dass ein Rückgang der Illegalität noch nicht in
Sicht ist. Der erhebliche Anstieg der Bußgeldsumme (Vorjahr: 261
Millionen DM) im Verhältnis zum Rückgang der geahndeten
Ordnungswidrigkeiten (1999: 270.000; 2000: 250.000) lässt erkennen,
dass sich die Arbeitsämter und Hauptzollämter bei ihren Ermittlungen
weiterhin auf schwerwiegende Verstöße konzentrieren. Der Trend zu
strafbarem Verhalten setzte sich auch im Jahr 2000 fort. Bei 72.000
der festgestellten Verstöße lagen Hinweise auf Straftaten vor.
Die Zusammenarbeit zwischen den Hauptzollämtern und den
Arbeitsämtern wurde weiter verbessert. Als Folge hiervon konnten von
Rentenversicherungsträgern und Finanzämtern Beiträge und Steuern in
erheblichem Umfang nachgefordert werden.
Ein Schwerpunkt der Prüftätigkeit und der Verstöße lag erneut beim
Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Hier sind sehr zeitaufwändige
Ermittlungen erforderlich, da die Verschleierungstaktiken trotz
umfangreicher gesetzlicher Bestimmungen vielfältig sind. Häufig wird
versucht, über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu täuschen,
indem Überstunden nicht aufgezeichnet und nicht bezahlt werden. Fälle
mit Stundenlöhnen zwischen 5,- und 8,- DM werden noch immer entdeckt.
Wegen Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden
insgesamt Geldbußen in Höhe von 150 Millionen DM festgesetzt.
Auch Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungsrecht und das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind nach wie vor zahlreich. Wegen
illegaler Ausländerbeschäftigung wurden Geldbußen in Höhe von
insgesamt 59 Millionen DM ausgesprochen und in 11.000 Fällen
Strafanzeige erstattet. Wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
waren 3.800 Fälle mit Geldbußen in Höhe von 56 Millionen DM zu
ahnden, in 560 Fällen mussten Strafanzeigen erstattet werden.
Die Zahl der geahndeten Fälle wegen Leistungsmissbrauchs ging zwar
zurück, nicht  so jedoch die Summe der festgesetzten Geldbußen. Sie
belief sich, wie im Vorjahr, auf 31 Millionen DM.
Durch das Abgleichsverfahren zwischen der Leistungsempfängerdatei
der Bundesanstalt für Arbeit und den von den Arbeitgebern gemeldeten
Daten zur Sozialversicherung (DALEB) konnten Überzahlungen in Höhe
von 118 Millionen DM aufgedeckt werden.
Dr. Hendricks und Jagoda erklärten, auch weiterhin alles zu tun,
um dem illegalen Handeln Einhalt zu gebieten. Die Bundesanstalt für
Arbeit organisiert den Bereich der Bekämpfung von illegaler
Beschäftigung und Leistungsmissbrauch neu, um in möglichst allen
Arbeitsämtern schlagkräftige und kompetente Stellen zu haben, die den
vielfältigen Facetten der illegalen Beschäftigung entgegentreten. Für
das Jahr 2001 konnte auch eine Verlagerung von Planstellen zugunsten
der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch
erreicht werden. Bundesweit werden für diese Aufgabe etwa 2.900
Mitarbeiter (bislang etwa 2.700) zur Verfügung stehen. Die
Mitarbeiter werden noch intensiver als bisher geschult.
Auch die Zollverwaltung verstärkt ihre Arbeitsbereiche bei den
Hauptzollämtern erheblich. So werden die Arbeitsbereiche schrittweise
bis Ende dieses Jahres stellen- und kostenneutral durch
Umschichtungen auf 2.500 Arbeitskräfte aufgestockt und damit der
Personaleinsatz mehr als verdoppelt. Der erste Schritt mit 750
Beamten ist im letzten Jahr bereits erfolgt. Die Fortbildung der
Beamten wurde weiter ausgebaut, die Organisation der BillBZ-Gruppen
gestrafft, Standorte und Personal unter fachlichen Gesichtspunkten
flächenmäßig umverteilt. Durch die ebenfalls personell verstärkte
Informations- und Koordinierungszentrale zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung (InKo - BillBZ) in Köln sollen neue - insbesondere
betriebswirtschaftlich orientierte - Impulse und Strategien für die
Prüf- und Ermittlungstätigkeit der Zollbeamten gewonnen werden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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