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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen erleichtern Weg zum neuen Arbeitsplatz

Nürnberg (ots)

Arbeitnehmer eines Betriebes, die einen
Sozialplan abgeschlossen haben, finden vor allem dann schnell einen
neuen Arbeitsplatz, wenn sie während der Kündigungszeit geeignete
Seminare besuchen, die sie bei der Stellensuche unterstützen. Das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der
Bundesanstalt für Arbeit hat festgestellt, dass die Mehrheit der
Teilnehmer an derartigen Maßnahmen (in Einzelfällen bis zu 90
Prozent) noch während der Kündigungszeit einen neuen Arbeitsplatz
findet.
Rund 180 Betriebe haben seit Anfang 1998 diese Zuschüsse zu
Sozialplanmaßnahmen genutzt, um 10.000 Arbeitnehmer, die von
Arbeitslosigkeit bedroht waren, frühzeitig bei der Suche nach einem
neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Im Jahr 2000 hat die
Bundesanstalt für Arbeit bislang (Stand: September) 9,5 Millionen DM
hierfür ausgegeben.
Die Mehrheit der Teilnehmer an Maßnahmen (nach Paragraph 254 SGB
III) besucht Kurse zur beruflichen Neuorientierung und
Bewerbungsseminare oder qualifiziert sich beruflich weiter. Andere
Angebote wie z.B. Betriebspraktika, Umzugskostenerstattung,
Einstellungszuschüsse oder Existenzgründungshilfen sind ebenfalls
möglich, werden jedoch seltener genutzt.
Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen gelten als kostengünstiges und
flexibles Instrument der Arbeitsförderung, das Unternehmen frühzeitig
zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit nutzen können. Trotz hoher
Erfolgsquoten beziehen allerdings bis heute erheblich weniger
Unternehmen als erwartet die Zuschüsse nach Paragraph 254 SGB III in
ihre Sozialpläne ein. Zwei Gründe spielen dabei eine Rolle: Zum einen
sind die Betriebe bei Entlassungen daran interessiert, die
Personalkosten so schnell wie möglich zu verringen; zum anderen
halten es  auch offensichtlich viele Arbeitnehmer nicht für
erforderlich, schon während der Kündigungszeit etwas für ihre
berufliche Zukunft zu tun. In den meisten Fällen werden Abfindungen
vorgezogen.
Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen können - anders als viele
sonstige Maßnahmen der Arbeitsförderung - bezahlt werden, wenn die
Arbeitnehmer noch beschäftigt sind.
Wenn sich ein Unternehmen für beschäftigungsfördernde
Sozialplanmaßnahmen entscheidet, ist pro Teilnehmer ein Zuschuss von
maximal 15.600,- DM möglich.
Über die Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen nach Paragraph 254 SGB
III informieren die Landesarbeitsämter, aber auch die Arbeitsämter.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Pressereferat Tel. (0911) 179-2218

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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