Ab 1. 8. "Green-Card"-Arbeitserlaubnisse für IT-Spezialisten möglich
Nürnberg (ots)
Ab 1. August 2000 können die Arbeitsämter Arbeitserlaubnisse für ausländische IT-Spezialisten ausstellen. Die Bundesanstalt für Arbeit geht davon aus, dass die Arbeitsämter die Arbeitserlaubnisse innerhalb weniger Tage erteilen werden.
Firmen, die eine Arbeitserlaubnis ("Green Card") für ausländische Computer-Experten beantragen möchten, sollten folgende Punkte beachten:
Wie finde ich einen Mitarbeiter?
Wer ausländische IT-Fachkräfte mit einer sogenannten "Green Card" beschäftigen möchte, kann mehrere Suchwege nutzen. Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine Vermittlungsbörse für IT-Fachkräfte eingerichtet. Arbeitgeber und Bewerber können diese Börse weltweit zur direkten Kontaktaufnahme nutzen. Die Vermittlungsbörse ist im Internet unter www.arbeitsamt.de und dem Stichwort "Green Card" zu finden. Mit Zustimmung des Arbeitsamtes ist es möglich, eigenständig oder mit Unterstützung eines Personalberaters im Ausland Mitarbeiter zu suchen. Zusätzlich können zugelassene private Arbeitsvermittler eingeschaltet werden.
Wer kann eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Eine Arbeitserlaubnis im Rahmen des IT-Sofortprogramms setzt einen Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang oder die Zusage des zukünftigen Arbeitgebers über ein Bruttogehalt von mindestens 100.000,- DM jährlich voraus.
Was ist zu tun, wenn ich einen Bewerber einstellen möchte?
Firmen, die einen ausländischen IT-Spezialisten einstellen möchten, müssen die "Green Card" beim örtlichen Arbeitsamt beantragen. Die Arbeitsvermittlung prüft dann, ob der Arbeitsplatz mit einem Bewerber aus dem Inland oder einem anderen Staat der Europäischen Union besetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, erhält der Arbeitgeber für den Kandidaten seiner Wahl umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, die Zusicherung auf eine Arbeitserlaubnis. Dazu müssen dem Arbeitsamt jedoch alle erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen.
Die ausländischen Computer-Experten können in die Bundesrepublik einreisen, wenn sie der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland die Zusicherung auf eine Arbeitserlaubnis vorlegen. Eine Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde ist nur dann erforderlich, wenn die Landesbehörden der Aufenthaltsgenehmigung nicht bereits generell zugestimmt haben. Die Unterlagen muss der zukünftige Arbeitgeber dem Bewerber zusenden.
Bis zu 20.000 ausländische IT-Spezialisten können im Rahmen der neuen Rechtsverordnungen in den nächsten fünf Jahren eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten.
Weitere Informationen zur "Green Card" und den Ansprechpartnern der Arbeitsämter für IT-Betriebe sind auf den Internet-Seiten der Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de - Stichwort "Green Card") zu finden.
Rückfragen bitte an:
Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055
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