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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Ab 1. 8. "Green-Card"-Arbeitserlaubnisse für IT-Spezialisten möglich

Nürnberg (ots)

Ab 1. August 2000 können die Arbeitsämter
Arbeitserlaubnisse für ausländische IT-Spezialisten ausstellen. Die
Bundesanstalt für Arbeit geht davon aus, dass die Arbeitsämter die
Arbeitserlaubnisse innerhalb weniger Tage erteilen werden.
Firmen, die eine Arbeitserlaubnis ("Green Card") für ausländische
Computer-Experten beantragen möchten, sollten folgende Punkte
beachten:
Wie finde ich einen Mitarbeiter?
Wer  ausländische IT-Fachkräfte mit einer sogenannten "Green Card"
beschäftigen möchte, kann mehrere Suchwege nutzen. Die Bundesanstalt
für Arbeit hat eine Vermittlungsbörse für IT-Fachkräfte eingerichtet.
Arbeitgeber und Bewerber können diese Börse weltweit zur direkten
Kontaktaufnahme nutzen. Die Vermittlungsbörse ist im Internet unter
www.arbeitsamt.de und dem Stichwort "Green Card" zu finden. Mit
Zustimmung des Arbeitsamtes ist es möglich, eigenständig oder mit
Unterstützung eines Personalberaters im Ausland Mitarbeiter zu
suchen. Zusätzlich können zugelassene private Arbeitsvermittler
eingeschaltet werden.
Wer kann eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Eine Arbeitserlaubnis im Rahmen des IT-Sofortprogramms setzt einen
Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang oder die Zusage
des zukünftigen Arbeitgebers über ein Bruttogehalt von mindestens
100.000,- DM jährlich voraus.
Was ist zu tun, wenn ich einen Bewerber einstellen möchte?
Firmen, die einen ausländischen IT-Spezialisten einstellen
möchten, müssen die "Green Card" beim örtlichen Arbeitsamt
beantragen. Die Arbeitsvermittlung prüft dann, ob der Arbeitsplatz
mit einem Bewerber aus dem Inland oder einem anderen Staat der
Europäischen Union besetzt werden kann. Ist dies nicht möglich,
erhält der Arbeitgeber für den Kandidaten seiner Wahl umgehend,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche, die Zusicherung auf eine
Arbeitserlaubnis. Dazu müssen dem Arbeitsamt jedoch alle
erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen.
Die ausländischen Computer-Experten können in die Bundesrepublik
einreisen, wenn sie der deutschen Auslandsvertretung in ihrem
Heimatland die Zusicherung auf eine Arbeitserlaubnis vorlegen. Eine
Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde ist nur dann erforderlich,
wenn die Landesbehörden der Aufenthaltsgenehmigung nicht bereits
generell zugestimmt haben. Die Unterlagen muss der zukünftige
Arbeitgeber dem Bewerber zusenden.
Bis zu 20.000 ausländische IT-Spezialisten können im Rahmen der
neuen Rechtsverordnungen in den nächsten fünf Jahren eine befristete
Arbeitserlaubnis erhalten.
Weitere Informationen zur "Green Card" und den Ansprechpartnern
der Arbeitsämter für IT-Betriebe sind auf den Internet-Seiten der
Bundesanstalt für Arbeit (www.arbeitsamt.de - Stichwort "Green Card")
zu finden.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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