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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Altersteilzeit immer mehr genutzt
Erleichterungen zum 1.1.2000 schaffen zusätzlichen Anreiz

Nürnberg (ots)

Das Interesse an Altersteilzeitarbeit hat
kontinuierlich zugenommen. Seit August 1996 sind insgesamt 44.000
Förderanträge gestellt worden. Davon entfallen allein auf das Jahr
1999 etwas mehr als 20.000. Zusätzlich wurden insgesamt 51.000
Vorabentscheidungen für Altersteilzeit mit Blockbildung beantragt. In
diesen Fällen plant der Betrieb eine Neubesetzung des freigemachten
Arbeitsplatzes nach Ablauf der Arbeitsphase. Wegen der
durchschnittlichen Laufzeiten der Blockzeitmodelle, die in der Regel
mehr als zwei Jahre, aber nicht mehr als fünf Jahre betragen, dürfte
in Kürze auch ein erheblicher Teil dieser Altersteilzeitfälle die
Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Die Ausgaben für die
Förderung der Altersteilzeit sind in diesem Jahr auf rund 300
Millionen DM veranschlagt.
Den bisher vorliegenden Daten im Meldeverfahren zur
Sozialversicherung zufolge ist die Zahl aller in Altersteilzeit
beschäftigten Arbeitnehmer etwa 3,5 bis 4 mal höher als die der
geförderten Fälle. Das entspricht einem Bestand an
Altersteilzeitfällen (mit und ohne Förderung) von 70.000 bis 80.000.
Dies bestätigt die bisherige Beobachtung, dass Altersteilzeitarbeit
vielfach genutzt wird, um auch ohne Wiederbesetzung und damit ohne
Förderung den Personalbestand in den Betrieben sozialverträglich zu
reduzieren.
Die Altersteilzeitarbeit konzentriert sich zur Zeit auf die
chemische Industrie, die öffentliche Verwaltung, das Gesundheits- und
Sozialwesen, den Bereich Erziehung und Unterricht sowie auf das
Baugewerbe. Derzeit sind 326 tarifvertragliche Regelungen zur
Altersteilzeit bekannt. Zum Geltungsbereich solcher Tarifverträge
gehören 12,7 Millionen Arbeitnehmer, wobei die Zahl der 55-jährigen
und älteren Arbeitnehmer schätzungsweise bei 1,4 Millionen
Arbeitnehmern liegen dürfte.
Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 1. Januar 2000 wird
die Inanspruchnahme wohl noch erhöhen, weil künftig auch
Teilzeitbeschäftigte Zugang haben und die Voraussetzungen für die
Wiederbesetzung der freiwerdenden Arbeitsplätze erleichtert worden
sind. So wird der Grundsatz, dass der Arbeitgeber den frei gemachten
bzw. durch Umsetzung frei gewordenen Arbeitsplatz wiederbesetzen
muss, zwar aufrechterhalten; Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern
müssen aber keine Umsetzungskette mehr nachweisen, das heißt, der
neue Arbeitnehmer kann an beliebiger Stelle des Unternehmens
beschäftigt werden. Auch die Beschäftigung von Auszubildenden reicht
bei Kleinunternehmen aus. Auf eigenständige, das heißt, durch
Aufgabenstellung in sich geschlossene Organisationseinheiten mit
nicht mehr als 50 Arbeitnehmern innerhalb von größeren Unternehmen,
finden die Erleichterungen für Kleinunternehmen entsprechende
Anwendung, soweit arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer oder Ausgebildete
die frei werdenden Arbeitsplätze besetzen. Größeren Unternehmen kann
durch die Bestimmung von Funktionsbereichen (z.B. Produktion,
Forschung, Verwaltung) der Nachweis einer Wiederbesetzungskette
erleichtert werden.
Darüber hinaus gibt es folgende weitere Änderungen:
  • Arbeitsentgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer in Altersteilzeit in gleichem Umfang wie ein in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer erhält, müssen durch den Arbeitgeber nicht mehr zusätzlich aufgestockt werden;
  • an privat krankenversicherte Arbeitnehmer kann die Bundesanstalt für Arbeit im Krankheitsfall unmittelbar Förderleistungen erbringen, wenn sie Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen beziehen;
  • für Anträge eines überregional tätigen Arbeitgebers kann ein Arbeitsamt zentral für zuständig erklärt werden.

Rückfragen bitte an:

Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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