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Weisser Ring e.V.

Weisser Ring begrüßt Rechtsschutzversicherung für Gewaltopfer

Mainz (ots)

Opferschutz findet in Deutschland immer mehr
gesamtgesellschaftliche Beachtung. Als weiteres Beispiel für die
praktische Hilfe für Opfer von Kriminalität und Gewalt begrüßt der
Weisse Ring die Ankündigung eines Düsseldorfer
Versicherungsunternehmens, künftig Opferschutzinteressen mit in den
Rechtsschutzbereich einzubinden.
Jahr für Jahr werden mehr als 200.000 Menschen Opfer von
Gewalttaten. Sie erleiden seelische und oft auch erhebliche
körperliche Schäden. Wird der Täter gefasst und angeklagt, muss das
Opfer in aller Regel im Strafverfahren als Zeuge aussagen. Wer als
Opfer eines Verbrechens vor Gericht seiner Zeugenpflicht nachkommen
muss, benötigt in besonderem Maße Fürsorge und Schutz. Schwere
psychische Belastungen, ausgelöst durch die erneute Konfrontation mit
dem Tatgeschehen und dem Täter oder die Sorge vor Attacken seines
Verteidigers lassen die Betroffenen nur zu oft ein zweites Mal Opfer
werden.
Der Weisse Ring hatte deshalb immer wieder gefordert, den
Persönlichkeitsschutz von Opferzeugen zu verbessern. Über die
gesetzlich bestehenden Möglichkeiten, so u.a. durch Beiordnung eines
vom Staat bezahlten Rechtsbeistandes hinaus, hat der
Opferschutzgedanke jetzt erstmals auch in das Leistungsangebot eines
großen Versicherungsunternehmens Eingang gefunden. "Diese
bemerkenswerte Initiative ist ein deutliches Signal für eine lange
überfällige und dringend notwendige gesamtgesellschaftliche
Verantwortung gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt", so
der Sprecher des Weissen Rings, Helmut K. Rüster.
Im neuen Produktkonzept des ARAG Individual-Rechtsschutz-Angebotes
ist ab Februar auch der Rechtsschutz für Gewaltopfer, insbesondere
auch für die Geschädigten von Sexualstraftaten, enthalten.
Damit werden die Kosten abgedeckt, die mit der Wahrnehmung des
Persönlichkeitsschutzes im Strafverfahren im Rahmen einer
anwaltlichen Tätigkeit als Verletztenbeistand oder
Nebenklagevertreter entstehen. Das neue Rechtsschutz-Modul umfasst
darüber hinaus die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beim
Täter-Opfer-Ausgleich sowie durch einen Versorgungs-Rechtsschutz die
außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem
Sozialgesetzbuch (Nothelfer-Thematik) und dem
Opferentschädigungsgesetz.
Mit bundesweit 400 Anlaufstellen und inzwischen rund 70.000
Mitgliedern ist der gemeinnützige Verein Weisser Ring die größte
deutsche Opferhilfsorganisation. Neben der unmittelbaren
mitmenschlichen Unterstützung der Geschädigten und der Stärkung des
Vorbeugungsgedankens fordert der Weisse Ring seit nunmehr 25 Jahren
von allen gesellschaftlichen Kräften öffentlich mehr Berücksichtigung
von Opferbelangen, wobei sich staatliches und privates Handeln
durchaus ergänzen können und müssen.
Wer mehr über die Arbeit des Weissen Rings erfahren will und die
Hilfe für Kriminalitätsopfer durch eine Spende [Kto.Nr. 34 34 34,
Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)] oder durch die persönliche
Mitgliedschaft (schon ab 5 DM im Monat) unterstützen möchte, kann
sich wenden an: Weisser Ring e. V. Bundesgeschäftsstelle, 55130
Mainz. Bundesweites Info-Telefon 01803/ 34 34 34.
Pressestelle:
ressesprecher: Tel. 06131/ 83 03 38
wr-online: www.weisser-ring.de
55130 Mainz
Helmut K. Rüster
Fax 06131/ 83 03 45
e-mail:  info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.

Original-Content von: Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell

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