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Weisser Ring e.V.

Thema Zivilcourage bei vielen Bürgern eher fragwürdig

Mainz (ots)

Weisser Ring begleitet Aktion "Wer nichts tut, macht mit!" /
Vogel-Strauß-Syndrom für modernen Rechtsstaat nicht hinnehmbar /
Politisches Handeln gefordert
Angesichts beschämender gewalttätiger Übergriffe auf Ausländer und
Deutsche fordert der Weisse Ring alle gesellschaftlichen Kräfte zur
konsequenten Ächtung von Kriminalität und Gewalt auf. Schlichtweg als
Skandal bezeichnet es die bundesweite Opferhilfsorganisation, dass
geschädigte Opfer von Amts wegen nicht ausreichend über ihre Rechte
und Ansprüche informiert sind. Dies treffe auf das
Opferentschädigungsgesetz ebenso zu wie auf die gesetzliche
Unfallversicherung für Nothelfer. Beide sozialrechtlichen Regelungen
seien in der Bevölkerung so gut wie unbekannt.
Wenn der Staat seine Bürger schon nicht vor kriminellen
Übergriffen schützen kann,  muss er zumindest alles dafür tun, dass
die Opfer Folgen der Straftat besser verkraften können, so die
Forderung des Weissen Rings. Dazu gehöre vordringlich die
Information, wo Betroffene Hilfe bekommen können und wie diese Hilfe
aussieht.
Einerseits werde von den Bürgern erwartet, bei gewalttätigen
Übergriffen in gebotenem Maße einzuschreiten oder sich zumindest als
Zeuge zur Verfügung zu stellen. Andererseits komme es zu dieser
Zivilcourage oft nicht, weil häufig befürchtet werde, auf möglichen
gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schäden sitzen gelassen zu
werden.
Weisser Ring fordert mehr staatliche Aufklärung über Opferschutz
Die landesweite Präventionskampagne "Wer nichts tut, macht mit!"
sieht der Weisse Ring als einen wichtigen Ansatz, das
Informationsdefizit in der Bevölkerung zu verringern.
Innenministerium und Polizei in Rheinland-Pfalz gebühre Dank für den
Entschluss, sichtbare Zeichen gegen das Wegschauen und Weghören zu
setzen.
"Doch wird es nicht ausreichen, das Thema Zivilcourage nur wenige
Wochen lang ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen", so
WR-Sprecher Helmut K. Rüster. "Als Opferschutzorganisation erwarten
wir von Politik, Justiz und Polizei ein konsequentes Ja zum ständigen
Dialog mit der Bevölkerung, damit sich die Notwendigkeit und die
Bereitschaft, in Gefährdungssituationen besonnen zu handeln, in den
Köpfen und Herzen der Menschen festsetzt."
Wer Zeuge einer bedrohlichen Situation wird, sollte nicht
unüberlegt eingreifen, sich aber lautstark bemerkbar machen und dem
Opfer seine Hilfsbereitschaft signalisieren. Wenn sich Straftäter
beobachtet fühlen, lassen sie meist von ihrem Vorhaben ab.
Wer selbst bedroht oder angegriffen wird, sollte andere sofort und
eindeutig auf seine Notsituation aufmerksam machen. Oft werden
Straftaten aufgrund fehlender Opfersignale gar nicht erkannt,
vielfach kalkulieren die Täter mit der falschen Scham ihrer Opfer.
Wichtig ist auch, sich mit anderen Zuschauern über geeignete
Hilfsmöglichkeiten zu verständigen und klare Absprachen zu treffen.
Rufen Sie die Polizei! Ich halte ein Auto an! Oft wird deshalb nicht
eingegriffen, weil sich jeder auf den anderen verlässt.
Die sofortige Benachrichtigung von Polizei und ggf.
Rettungsdiensten kann und muss von jedem Bürger erwartet werden. Wer
nur zusieht und nichts tut, handelt unverantwortlich und gewissenlos.
Es ist Bürgerpflicht, als Zeuge eines kriminellen Übergriffs die
Arbeit der Polizei zu unterstützen, um so zur Aufklärung der Straftat
und zur Ergreifung des Täters beizutragen. Vielfach handelt es sich
um Wiederholungstaten, die nur deshalb geschehen können, weil viel zu
wenige Menschen Zivilcourage zeigen.
Jeder kann morgen schon selbst in eine Situation geraten, in der
er selbst auf engagierte Mitmenschen angewiesen ist. Passivität hilft
nur dem Täter und überlässt das Opfer seinem Schicksal. Durch mehr
Verantwortungsbewusstsein und besonnenes Handeln können viele Opfer
vor weiterem Schaden bewahrt werden, so ein WR-Sprecher.
Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Erstattung von
Heilbehandlungskosten und ggf. Rentenleistungen vorsieht.
Antragstellung beim örtlichen Versorgungsamt. Nothelfer, die bei
ihrem Eingreifen selbst zu Schaden kommen, stehen unter dem Schutz
der gesetzlichen Versicherung.
Wer bei Unglücksfällen oder gegenwärtiger Gefahr für Körper und
Gesundheit anderen Hilfe leistet, ist durch die gesetzliche
Unfallversicherung als Nothelfer geschützt (Sozialgesetzbuch VII § 2
Abs. 1 Nr. 13 "Versicherung kraft Gesetzes"). Einem Nothelfer werden
zudem auch Sachschäden und Aufwendungen ersetzt (SGB VII § 13).
   Antragstellung bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung.
Kriminalitätsopfern, die direkt oder indirekt von einer
vorsätzlichen Straftat betroffen sind, hilft der gemeinnützige Verein
Weisser Ring: schnell und unbürokratisch. Bundesweit gibt es rund 400
Anlaufstellen. Anschrift und Telefonnummer der örtlichen
Ansprechpartner werden über die zentrale Rufnummer 01803 - 34 34 34
mitgeteilt (rund um die Uhr).
In Rheinland-Pfalz stehen 154 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
in 24 Außenstellen des gemeinnützigen Vereins Betroffenen mit Rat und
Tat zur Seite. Infos: Weisser Ring e.V., Regionalbüro
Rheinland-Pfalz, Weberstraße16, 55130 Mainz.
Opfer krimineller Übergriffe sind auf die unmittelbare Hilfe ihrer
Mitmenschen und auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft
angewiesen. Doch ohne die Information über gesetzlich verbriefte
Leistungen sowie die vielfältigen Hilfen des Weissen Rings bleiben
viele Geschädigte mit den Folgen der Tat auf sich alleine gestellt.
Das muss sich ändern.
Deshalb fordert der Weisse Ring alle staatlichen Stellen auf,
Kriminalitätsopfer von Amts wegen darüber zu informieren, an wen sie
sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten: An die Stadt- und
Gemeindeverwaltung (Versorgungsamt,
Gemeindeunfallversicherungsverband) und an die Opferhilfsorganisation
Weisser Ring e.V.
Was viele nicht wissen: Wer nichts tut, kann sich strafbar machen
Ebenso notwendig ist aus Sicht des Weissen Rings die stärkere
öffentliche Ächtung des Nicht-Einschreitens in Gefahrensituationen.
Viele Menschen wissen nicht, dass man auch für "Nichts-Tun", d. h.
für Unterlassene Hilfeleistung (Paragraph 323 c StGB) bestraft werden
kann. Im Gesetz sind dafür Sanktionen in Form von Freiheitsstrafen
bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vorgesehen.
Angesichts mangelnder Zivilcourage nur hilflos mit den Achseln
zucken, ist zu wenig. Vor allem muss sich die Rechtspolitik verstärkt
der weitverbreiteten Meinung stellen, dass derjenige, der
Zivilcourage gezeigt hat, von Polizei und Justiz nicht die nötige
Unterstützung erhält und sich plötzlich selbst auf der Anklagebank
wiederfinden könnte.
Unterlagen zur Aktion "Stoppt das Vogel-Strauß-Syndrom. Zeigt
Zivilcourage" sind erhältlich bei: Weisser Ring e. V., Infoservice,
Postfach 26 13 55, 55059 Mainz.
Um Opfern krimineller Übergriffe sowie verletzten Nothelfern
schnell und unbürokratisch helfen zu können, bittet der Weisse Ring
die Bevölkerung um Unterstützung seiner Arbeit. Spendenkonto: 34 34
34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40).

Rückfragen bitte an:

Weisser Ring e.V.
Helmut K. Rüster
Tel 06131/83 03 38
Fax 06131/83 03 45
e-mail: info@weisser-ring.de
wr-online:www.weisser-ring.de

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