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Akte 04 - Reporter decken auf
Neue Gutachten untermauern Plagiatvorwürfe gegen Dieter Bohlen

Berlin (ots)

Moderation: Ulrich Meyer
Dieter Bohlen soll noch weitere Songs "geklaut" haben. Das
ergaben Untersuchungen des Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Paul
Hertin aus Berlin. Seine Rechtsgutachten werden noch in dieser Woche
der bereits gegen Dieter Bohlen ermittelnden Staatsanwaltschaft
Berlin übergeben. Weder Dieter Bohlen noch sein Rechtsanwalt Götz
Kiso standen für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die Redaktion AKTE 04 hatte in den vergangenen Wochen immer wieder
Hinweise auf mögliche Plagiate bekommen und den renommierten
Musik-Experten Paul Hertin damit beauftragt, verschiedene
Kompositionen von Dieter Bohlen zu analysieren.
1. "You're not Lisa" (2002, Modern Talking) im Vergleich zu 
"Across the Universe" (1970, Lennon/McCartney)
2. "Heartbeat" (2003, Daniel Küblböck) im Vergleich zu "Disco
Stomp" (1975, Hamilton Bohannon)
3. "Take me tonight" (2003, Alexander Klaws) im Vergleich zu "Ciao
Ciao Bambina" (1959, Domenico Modugno)
4. "That´s love" (1994, Blue System) im Vergleich zu "Go West"
(1979, Jacques Morall)
Nach sorgfältiger Prüfung ist Prof. Hertin in vier neuen
Rechtsgutachten zu folgendem Ergebnis gekommen: Bei allen vier Songs
liegt eine Urheberrechtsverletzung seitens Dieter Bohlen vor. Prof.
Hertin stellt fest: "Bei allen vier Titeln ergibt sich ein dringender
Plagiatsverdacht. Und über eventuelle Folgen muss jetzt das Gericht
entscheiden."
Schon zwei Wochen zuvor hatte Hertin im Auftrag von AKTE 04 ein
Gutachten zu Yvonne Catterfelds Song "Für Dich" angefertigt. Auch bei
dieser Bohlen-Kompostion kommt der Experte zu dem Ergebnis, dass eine
Urheberrechtsverletzung vorliegt. Laut Prof. Hertin handelt es sich
um eine Entlehnung aus dem Song "What if" des amerikanischen
Komponisten, Sängers und mehrfachen Grammy-Gewinners Kenneth Edmonds
("Babyface").
Die jetzt durch die Sachverständigen-Gutachten festgestellte
Häufung von Urheberrechtsverletzungen kommentiert Prof. Hertin mit
den Worten: "Ich glaube nicht an Zufälle. Es wird Herrn Bohlen schwer
fallen, vor Gericht glaubhaft zu machen, dass dahinter keine Absicht
steckt." Die neuen Gutachten sollen ebenfalls an die
Staatsanwaltschaft Berlin übergeben werden. Unter dem Aktenzeichen
"3WiJs621/04" wird dort seit zwei Wochen gegen Dieter Bohlen
ermittelt.
Die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von Kompositionen ist im
Urheberrechtsgesetz geregelt. In Paragraph 108a heißt es: "(1)
Handelt der Täter (...) gewerbsmäßig, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch
ist strafbar."
Diese Meldung ist mit Quellenangabe AKTE 04 zur Veröffentlichung
frei.
Eine Kopie der im Auftrag von AKTE 04 (Meta Productions GmbH)
erstellten Gutachten, bzw. eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse,
kann unter folgender Telefonnummer angefordert werden. (030)
61681-201

Kontakt:

Helga Hörnle
Sat.1 Programm-Kommunikation / PR Magazine und Aktuelles
Telefon: +49.30.2090-2385
Fax: +49.30.2090-2337
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