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"Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" (Doku-Soap am Dienstag, 3. Oktober 2000, 19.00 Uhr und am Samstag, 7. Oktober 2000, 19.00 Uhr)

Berlin (ots)

In Essen versuchen Waltraud Schwering und Diana
Auerbach, die Fußgängerzone Lkw-frei zu halten - das ist allerdings
alles andere als leicht. Denn eine lange Schlange sichtlich genervter
Brummis will nur das Eine - möglichst bald die Ware abladen. Ginge es
nach den beiden Politessen, müssten die Möbelpacker ihren
Konzertflügel durch die gesamte Innenstadt tragen. Doch die
Lkw-Fahrer beweisen Muskel- und Diskussionskraft - mit Erfolg. Jana
Koch, Katrin Rettich und Evelin Seidel verwarnen in Chemnitz
Parksünder. Dabei kommen sie selbst nicht ganz ungeschoren davon, da
die ständige Auseinandersetzung mit den Falschparkern auch den
vorbeikommenden Passanten Gelegenheit dazu gibt, dem gestauten
Parkplatz-Frust Luft zu machen. Annemarie Griebsch hat in 23
Dienstjahren schon so einiges erlebt. Ihre Heimatstadt Castrop-Rauxel
bietet ihr jeden Tag neue Stories, die den Job nie langweilig werden
lassen. Da ist z.B. die sichtlich verwirrte, angehende Großmutter,
die leider das Behinderten-Parkplatzschild direkt vor dem Klinikum
übersah und sich von Annemarie ein Knöllchen einfängt.
Sie zählen zu einer der meistgehassten Berufsgruppen. Offiziell
heißen die Damen in Blau "Hilfskräfte im Verkehrüberwachungsdienst"
und sollen einfach für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen.
Dabei können die Politessen nicht mal für ihre eigene Sicherheit
garantieren, denn tätliche Übergriffe von Parksündern sind keine
Seltenheit. Verwarnte Autofahrer verlieren schon mal die Fassung,
wenn sie mehr als 300 Mark an Abschleppkosten und Bußgeld bezahlen
sollen und ihr Auto doch "nur für eine Minute" geparkt hatten. Es
gibt unglaubliche Begegnungen mit den verhassten Hilfspolizistinnen.
Die SAT.1-Doku-Soap "Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" (am
3. und 7. Oktober 2000, jeweils 19.00 Uhr) begleitet echte
Knöllchendamen auf Schritt und Tritt, den ganzen Tag lang und das
über mehrere Wochen in verschiedenen Städten. Sie und die Fahrer der
Abschleppwagen erleben jeden Tag neue Abenteuer beim Kampf mit
ausgerasteten Falschparkern.
Was sich da täglich auf bundesdeutschen Straßen und im Ausland
abspielt, zeigt die Doku-Soap: Nicht nur in Deutschland, sondern u.a.
auch in England und Spanien erleben Politessen oft haarsträubende
Situationen mit Verkehrssündern. Dass auch im "17. Bundesland" Zucht
und Ordnung herrschen, vergisst mancher deutsche Mallorca-Tourist nur
allzu gerne. Doch auch im Urlaub ist es nun einmal verboten, eine
Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren. Und wenn man sich
dann dabei auch noch von unserer spanischen Politesse Joana Aloy
erwischen lässt, dann kann der Ausflug mit einem kleinen Motorroller
zum kostspieligen Kurz-Trip werden. Dabei hätte doch das junge
bayrische Pärchen die 150 Mark viel lieber im Ballermann
ausgegeben...
Zum Glück kommt es im Straßenverkehr nur sehr selten zu tätlichen
Angriffen auf die Ordnungshüter. Meist bleibt es bei verbalen
Entgleisungen - doch auch die haben es oft in sich. "Blöde Kuh" und
"Bordsteinschwalbe" sind nur einige der täglichen Beleidigungen, die
sich die Politessen anhören müssen. Doch das kann für die pöbelnden
Autofahrer Folgen haben:
Verkehrsrichter a. D. Peter Fahlenkamp (64, verheiratet, 2 Kinder)
ist Spezialist für Beleidigungen im Straßenverkehr. Nach 17 Jahren
Dienst hat er in unzähligen Verhandlungen so ziemlich jedes böse
Wort, jede schlimme Geste und Handgreiflichkeit bestrafen können. Bei
ihm käme auch heute noch kein "Stinkefinger" ungeschoren davon. Er
weiß ganz genau, was Beschimpfungen wie "Du blöde Kuh" oder
"Bordsteinschwalbe" kosten und erläutert es in seinem unterhaltsamen
und dennoch juristischen Fachjargon.
" In "Unsere Politessen - Knöllchen ohne Ende" beschreibt der
Berliner Richter a. D. Peter Fahlenkamp "Verkehrs-Sünden" und ihre
juristischen Folgen:
"Die häufigste Beleidigung im deutschen Straßenverkehr ist
zweifellos der "deutsche Autofahrergruß". Der wird dadurch entboten,
dass der Täter den Zeigefinger an die Stirn legt und dann ein paar
mal tippt, also den Vogel zeigt. Für diese Straftat, wenn sie denn
vor Gericht abgeurteilt werden muss, gibt es normalerweise eine
Geldstrafe von 10 Tagessätzen (TS). In dem Falle eines Menschen, der
4800 Mark netto verdient, wären das 100 Mark Tagessatz, also 1000
Mark Strafe! Die häufigste Beleidigung im deutschen Straßenverkehr
ist zweifellos der "deutsche Autofahrergruß". Der wird dadurch
entboten, dass der Täter den Zeigefinger an die Stirn legt und dann
ein paar mal tippt, also den Vogel zeigt. Für diese Straftat, wenn
sie denn vor Gericht abgeurteilt werden muss, gibt es normalerweise
eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen (TS).In dem Falle eines Menschen,
der 4800 Mark netto verdient, wären das 100 Mark Tagessatz, also 1000
Mark Strafe!
Häufig wird auch der sogenannte Scheibenwischer benutzt: Die Hand
wischt vor dem Gesicht! Dafür muss man mit fünf oder sechs TS
rechnen. Sehr häufig ist in Deutschland der sogenannte Stinkefinger.
Eine ordinäre Geste - übrigens eine sexuelle Geste - und kostet vor
Gericht zwischen zehn und 15 TS. Das Herausblecken der Zunge ist, was
vielen nicht bewusst ist, auch eine strafbare Handlung - nämlich eine
Beleidigung, die mit fünf TS geahndet werden kann."
Auch für verbale Entgleisungen sind empfindliche Strafen
vorgesehen. Fahlenkamp: "Für das Schimpfwort "Wegelagerer" oder
"Wegelagerermethoden" gibt es zehn TS, die Beleidigung "uniformiertes
Straßenmädchen" kann 20 TS zur Folge haben und unter Umständen einen
Monat Fahrverbot. Das Schimpfwort "Arschloch" kostet in Deutschland
zwischen fünf und zehn TS.
Ich hatte mal den Fall, dass einer "Verpiss dich, du alte Nutte!"
gebrüllt hat. Dafür gab's 25 TS und einen Monat Fahrverbot.
Es kommt häufig vor, dass Politessen geschubst werden. Da sagt die
Politesse "Hallo, so nicht!", und da sagt der Angeklagte "Wenn de
willst, Mädel, kannste auch eins auf die Fresse haben". Da haben wir
schon die Grenze zur Straftat erreicht. Zumindest hat er sie dann
geduzt und ist grob zudringlich geworden, das trägt schon eine
Verurteilung wegen Beleidigung, evtl. sogar wegen versuchter
Nötigung. Dafür kann man ohne weiteres mit 30 TS nach Hause gehen.
Auch das Anspucken ist eine Beleidigung, wenn man z.B. eine
Politesse anspuckt, auf die Uniform oder gar ins Gesicht, kann es 15
TS geben. Und man muss dazu wissen, dass, wenn der angespuckten
Person schlecht wird, die sich sogar übergeben muss oder anfängt zu
würgen, kommt zusätzlich Körperverletzung dazu. Da kann es ohne
weiteres passieren, dass man mit 35 bis 45 TS bedient wird."
Bei Tätlichkeiten verstehen die Verkehrsgerichte überhaupt keinen
Spaß mehr. Fahlenkamp: "Man muss dabei bedenken, dass die Politessen
auch keinen schönen Dienst versehen. Wer tätlich wird, sie etwa ins
Gesicht schlägt, ihr eine Ohrfeige verpasst, der muss damit rechnen,
dass der Richter ihm dafür 30 TS verpasst, unter Umständen auch
zusätzlich ein kleines Fahrverbot.
Wer auf eine Politesse mit dem Auto zufährt, der begeht eine
schwere Straftat. Es kann nämlich Nötigung sein, aber auch ein
schwerer Eingriff in den Straßenverkehr. Das eigene Kraftfahrzeug
wird in dem Fall als Waffe im Straßenkampf missbraucht, das kann dazu
führen, dass man eine Strafe von 45 bis 50 TS bekommt und außerdem
den Führerschein endgültig los wird.
Wenn man einer Politesse das Erfassungsgerät entreißt und es ihr
auf den Kopf schlägt, so ist das mit Sicherheit ein gefährliches
Werkzeug, denn ein solcher Schlag kann erhebliche und schmerzhafte
Verletzungen hervorrufen. Nennt sich also gefährliche
Körperverletzung und da sieht das Gesetz eine Strafe von sechs
Monaten vor."
Was "Unsere Politessen" in der SAT.1-Doku-Soap alles erleben,
sehen Sie am 3. und 7. Oktober 2000, jeweils um 19.00 Uhr - na, dann
gute Fahrt!

Rückfragen bitte an:

Birgit Borchert
SAT.1 PRESSE & PR
Tel.: 030 / 2090-2383 /
Fax: 030 / 2090-2382
E-Mail: Birgit.Borchert@sat1.de

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