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"Richterin Barbara Salesch" (mo-fr, 18.00 Uhr)
Die Fälle vom 13. bis 16. Juni 2000

Berlin (ots)

Freundschaftsdienste sind manchmal mit Vorsicht zu
genießen. Diese Erfahrung machen oft langjährige Freunde oder sogar
Familienangehörige, wenn sie sich als Kläger und Beklagte vor dem
Schiedsgericht von Richterin Barbara Salesch wieder sehen.
Die Fälle:
   Dienstag, 13. Juni 2000: Michael S. und Brunhilde M. aus Duisburg
waren jahrzehntelang beste Freunde. Doch nun beschuldigt Michael
Brunhilde, sie habe in seiner Abwesenheit diverse Sexhotlines von
seinem Anschluss aus angerufen. Anhand der Telefonrechnung sei
ersichtlich, dass es sich um Hotlines für lesbische Frauen handele
und da Brunhilde homosexuell sei, ist sie in seinen Augen eindeutig
die Übeltäterin. Brunhilde hingegen bezeichnet die Anschuldigungen
als Hirngespinste und weigert sich zu zahlen.
Mittwoch, 14. Juni 2000: Die Brüder Marcel M. aus Baesweiler und
Stefan V. aus Alsdorf teilten sich nicht nur die Wohnung, sondern
auch den Telefonanschluss. Er wurde zwar von Marcel bezahlt, jedoch
gemeinsam genutzt und Stefan zahlte stets pünktlich seinen Anteil.
Das ging solange gut, bis Marcel für zwei Wochen zu seiner Freundin
fuhr. Stefan telefonierte in der Zeit für 4.000 Mark mit
Sex-Hotlines, die Marcel zahlen musste. Der arbeitslose Stefan will
deshalb seinem Bruder die Kosten nicht ersetzen. Der sei schließlich
berufstätig und außerdem Besitzer des Anschlusses.
Donnerstag, 15. Juni 2000: Nach 40 Jahren Freundschaft wollten
Rosemarie M. aus Bovenau und Monika V. aus Kiel endlich zusammen
Urlaub machen. Monikas Tochter und Enkel kamen ebenfalls mit nach
Tunesien. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass Monika ständig für
die finanziellen Engpässe ihrer Freundin einspringen musste. So kamen
über 800 Mark zusammen. Das Geld sollte Rosemarie sofort nach der
Rückkehr erhalten, doch sie wartet noch heute.
Freitag, 16. Juni 2000: Für Adelheid H. aus Köln war es ein tolles
Schnäppchen, als sie für nur 600 Mark einen großen Fernseher kaufte.
Aus Platzmangel stellte sie das Gerät zunächst im Keller des Bruders
ihrer Freundin Sonja S. unter. Doch als sie das gute Stück abholen
wollte, war es verschwunden. Von Einbruch keine Spur. Wo der
Fernseher abgeblieben ist, weiß niemand. Deshalb fordert Adelheid
jetzt von Sonja Schadenersatz. Doch diese fühlt sich für das
Verschwinden nicht verantwortlich.
Übrigens: Jeder, der seinen Fall vorm Fernsehschiedsgericht
entscheiden lassen will, kann dies über das Büro der Richterin tun
(Tel: 01805 / 33 99 69 - Computel, 24 Pf./Min) oder er wendet sich
schriftlich an: Barbara Salesch, Otto-Hahn-Straße 9 - 11, 50997 Köln.
Birgit Borchert
SAT.1 PRESSE & PR
Tel.: 030 / 2090 - 2383 / Fax: 030 / 2090 - 2382
E-Mail:  birgit.borchert@sat1.de
SAT.1 im Internet: http://www.sat1.de und
http://www.sat1nachrichten.de

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