eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.
Jugendmedienschutz darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten
eco begrüßt Klarstellung der Bundesländer bei Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Köln / Berlin (ots)
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. begrüßt die seitens der Ländervertreter während der Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages erfolgte Klarstellung, dass die Reform das abgestufte System der Verantwortlichkeiten verschiedener Arten von Internet-Anbietern nicht ändern soll. Die im Arbeitsentwurf vorgesehene Erweiterung des Anbieterbegriffs war nach Aussagen der Ländervertreter nicht beabsichtigt. eco geht nunmehr davon aus, dass der Anbieterbegriff im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Inhalte-Anbieter begrenzt werden wird. Wirksamer Jugendmedienschutz kann sich nur an die Inhalte-Anbieter und an die Endnutzer als Adressaten wenden.
Dazu Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: "Wir freuen uns dass die Bundesländer klargestellt haben, dass sie mit ihrem aus unserer Sicht hochproblematischen Arbeitsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht die Absicht hatten, die die klaren Verantwortlichkeiten von Telemediengesetz und E-Commerce-Richtlinie aus den Angeln zu heben. Nur eine enge Auslegung des Anbieterbegriffs schafft für die Branche die dringend benötigte Rechtssicherheit. Die Verantwortung für Inhalte muss derjenige tragen, der diese ins Netz stellt, er darf sie nicht auf technische Dienstleister abwälzen dürfen. Die mit einem schwammigen Anbieterbegriff verbundene Rechtsunsicherheit würde auch keinen Vorteil bieten, denn für den Schutz junger Menschen gibt es andere und erfolgversprechendere Ansätze.
Viel effizienter ist es, den bei den Schulen und den Familien anzusetzen, damit Angebote wie das Kindernetz fragFINN und die vielfältigen Schutzmöglichkeiten für den Computer zu Hause noch bekannter werden. Wir werden uns weiter dafür engagieren, und wir hoffen dabei auf die Unterstützung der Bundesländer."
Beispiele für problematische Punkte im JMStV-Arbeitsentwurf:
- Zugangsanbietern würden verpflichtet, einen
altersdifferenzierten Zugang zur Verfügung zu stellen. Sie
können aber nicht sicherstellen, dass bestimmte Internetinhalte
nur Personen über 18 zugänglich gemacht werden. Folglich müssten
Zugangsanbieter stets damit rechnen, von der Aufsicht oder gar
den Strafverfolgungsbehörden in die Verantwortung genommen zu
werden. - Anbieter von Web 2.0 Plattformen müssten die Alterskennzeichnung
von user-generated content übernehmen. Würden die
Plattformbetreiber zu einer Kennzeichnung der fremden Inhalte
verpflichtet, wäre der Bestand solcher Dienste jedenfalls in
Deutschland fraglich. - Suchmaschinenanbieter müssten alle Seiten, auf die sie verweisen
und die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern
und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein
Jugendschutzprogramm programmieren oder ein solches Programm vor
jedes Angebot vorschalten, da sie als deren "Anbieter" gelten
würden. Das können diese nicht leisten.eco (www.eco.de ) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die ca. 500 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
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