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General Counsel Report 2026: 87 Prozent der Rechtsabteilungen nutzen Generative KI
Auf KI-Agenten ist bisher kaum jemand vorbereitet

General Counsel Report 2026: 87 Prozent der Rechtsabteilungen nutzen Generative KI / Auf KI-Agenten ist bisher kaum jemand vorbereitet
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General Counsel Report 2026: 87 Prozent der Rechtsabteilungen nutzen Generative KI / Auf KI-Agenten ist bisher kaum jemand vorbereitet

Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen weltweit zum Standard geworden. 87 Prozent der befragten General Counsel nutzen oder testen die Technologie inzwischen aktiv. Im Vorjahr waren es 44 Prozent, 2023 erst 20 Prozent. Auf KI-Agenten, die eigenständig Aufgaben ausführen, schätzen sich die Befragten selbst auf einer Skala von eins (vollständig unvorbereitet) bis fünf (sehr vorbereitet) mit 1,7 und damit auf so gut wie nicht vorbereitet ein. Das ist das Ergebnis des General Counsel Report 2026 der Unternehmensberatung FTI Consulting und des Spezialisten für Legal Technology Relativity.

  • KI-Nutzung in Rechtsabteilungen hat sich seit 2023 mehr als vervierfacht (von 20 auf 87 Prozent)
  • Fast die Hälfte (47 Prozent) der Rechtsabteilungen arbeitet weiterhin ohne strategischen Technologieplan
  • Größte KI-Herausforderungen innerhalb der Organisationen: Datenschutz (25 Prozent), neue Datenquellen (24 Prozent) und IT-Sicherheit (24 Prozent)

Die siebte jährliche Auflage des General Counsel Reports basiert auf einer quantitativen Befragung von mehr als 200 Leitern von Rechtsabteilungen in zwölf Ländern sowie 30 qualitativen Einzelinterviews mit General Counsel beziehungsweise Chief Legal Officers großer Unternehmen weltweit.

Rund 70 Prozent der Befragten planen, im kommenden Jahr in neue Technologien zu investieren. 39 Prozent sehen KI als strategische Priorität für die Leistungsfähigkeit ihrer Rechtsabteilung.

Am häufigsten nutzen oder testen Rechtsabteilungen generative KI für die Zusammenfassung von Dokumenten (83 Prozent), für allgemeine Rechercheanfragen (70 Prozent), für die Erstellung von Besprechungsprotokollen (67 Prozent) und für das Identifizieren bestimmter Vertragsklauseln (63 Prozent). Mehr als die Hälfte (53 Prozent) setzt KI für die Transkription von Audio- und Videomaterial ein, 40 Prozent für die Analyse fremdsprachiger Materialien, 37 Prozent für eine erste Sichtung von Dokumenten im Rahmen rechtlicher Prüfungen.

„Die Nutzung generativer KI in Rechtsabteilungen ist über die vergangenen Jahre stetig gestiegen – aber der diesjährige Sprung ist bemerkenswert. Mit 87 Prozent hat sich die Nutzung gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt“, sagt Renato Fazzone, Co-Leiter des Technologie-Segments bei FTI Consulting in Europa (EMEA). „Die entscheidende Frage ist jetzt nicht mehr, ob Rechtsabteilungen KI nutzen – sondern wo sie sich auf Basis ihrer bisher gemachten Erfahrung bereits sicher fühlen und wo dies noch nicht der Fall ist. Und da zeigt unsere Untersuchung sehr deutliche Unterschiede.“

Hohe Sicherheit bei Verträgen und Dokumentenprüfung, geringe Vertrautheit bei sensiblen Untersuchungen

Wie sicher sich General Counsel mit dem Einsatz von KI fühlen, variiert stark nach Anwendungsfeld. Bei der Vertragsanalyse fühlt sich mehr als die Hälfte (53 Prozent) sicher, weitere 40 Prozent sogar sehr. Nur drei Prozent fühlen sich mit dem Einsatz bisher nicht wohl. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der operativen Steuerung der Rechtsabteilung, also Prozessoptimierung, Budgetplanung und Technologiemanagement: 53 Prozent fühlen sich sicher, weitere 37 Prozent sehr, und ebenfalls nur drei Prozent nicht wohl. Bei der Dokumentenprüfung fühlen sich 50 Prozent sicher, weitere 37 Prozent sehr.

Bei juristisch heikleren Aufgaben sieht es anders aus. Bei der sogenannten Privilege Review – der Prüfung, ob Dokumente dem anwaltlichen Schutz unterliegen und in Rechtsstreitigkeiten offengelegt werden müssen – fühlen sich zwar 41 Prozent sicher, aber nur jeder Zehnte (zehn Prozent) sehr. Jeder Dritte (34 Prozent) fühlt sich beim Einsatz nicht wohl. Bei internen Untersuchungen liegt der Anteil derjenigen, die sich mit dem Einsatz nicht wohl fühlen, bei 27 Prozent, bei der Reaktion auf Datenschutzverletzungen (Data Breach Response) bei 23 Prozent. In beiden Fällen fühlt sich jeweils nur jeder Zehnte (zehn Prozent) sehr sicher.

„Bei Zusammenfassungen, Vertragsprüfungen oder Recherche ist generative KI in Rechtsabteilungen mittlerweile Alltag. Aber bei Aufgaben, bei denen ein Fehler unmittelbare rechtliche Konsequenzen haben kann, ist Zurückhaltung noch vorhanden“, sagt Renato Fazzone. „Das heißt nicht, dass KI nicht auch hier immer relevanter wird. Aber die Tools müssen den komplexen rechtlichen Anforderungen standhalten. Rechtsabteilungen sollten deshalb gezielt definieren, in welchen Anwendungsfeldern sie KI schrittweise ausweiten wollen, und dabei die Dokumentationsanforderungen von Anfang an mitdenken.“

KI-generierte Datenquellen werden künftig Bestandteil von Untersuchungen sein

Auf die Frage nach den größten Bedenken beim KI-Einsatz in der eigenen Organisation – eingeschlossen der eigenen Rechtsabteilung – nannten die Befragten in der quantitativen Erhebung Datenschutz (25 Prozent), die Entstehung neuer beweiserheblicher Datenquellen durch KI-generierte Inhalte (24 Prozent) und IT-Sicherheit (24 Prozent) am häufigsten. Nicht erkannte Halluzinationen beziehungsweise fehlerhafte oder inkonsistente Ergebnisse haben ein Fünftel (19 Prozent) benannt.

Die Frage von KI-generierten Datenquellen innerhalb der Organisationen geht über abstrakte Bedenken hinaus: In den qualitativen Interviews erwarten 80 Prozent der befragten General Counsel, dass KI-generierte Inhalte – also Prompts, Outputs und Protokolle – künftig in Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen als beweiserhebliches Material herangezogen werden. Sämtliche befragten Technologieverantwortlichen teilen diese Einschätzung.

„KI wird interne Untersuchungen noch einmal deutlich komplexer machen“, sagt Stefan Heissner, Leiter des Bereichs Forensic & Litigation, FTI Consulting Deutschland, Österreich und Schweiz. „Jeder Prompt, jeder Output kann morgen Teil einer Untersuchung sein. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre internen Regeln zur Erfassung, Verwaltung und Aufbewahrung von Daten diese neuen Quellen abdecken, bevor es ein Prüfer oder Ermittler für sie tut.“

KI-Agenten: Die nächste Stufe kommt – die Vorbereitung fehlt

Während generative KI in Rechtsabteilungen längst angekommen ist, zeigt die Studie bei neueren KI-Formen eine erhebliche Vorbereitungslücke. Für den Umgang mit sogenannten KI-Agenten – also KI-Systemen, die eigenständig mehrstufige Aufgaben ausführen, etwa die vollständige Bearbeitung eines Vertrags-Workflows – schätzen sich General Counsel selbst auf einer Skala von eins (vollständig unvorbereitet) bis fünf (sehr vorbereitet) mit 1,7 und damit auf so gut wie nicht vorbereitet ein. Ähnlich niedrig liegt die selbst eingeschätzte Vorbereitung für den Umgang mit KI-basierter Videogenerierung (1,93).

Noch fehlt vielerorts die strukturelle Grundlage für diese nächsten Schritte: Fast die Hälfte (47 Prozent) der Rechtsabteilungen arbeitet weiterhin ohne strategischen Technologieplan. In Europa setzen 53 Prozent der General Counsel auf KI und generative KI, um Kapazitätsengpässe zu bewältigen. Insgesamt verfügt bislang nur gut die Hälfte der Rechtsabteilungen über eine strategische Technologie-Roadmap.

„Bei generativer KI haben viele Rechtsabteilungen den Einstieg geschafft – bei KI-Agenten stehen sie noch ganz am Anfang. Aber die Technologie wird nicht warten. KI-Systeme, die eigenständig Verträge bearbeiten, Dokumente prüfen oder Compliance-Checks durchführen, werden künftig Realität sein. Rechtsabteilungen, die sich heute eine Technologie-Roadmap geben und gezielt Erfahrung aufbauen, werden dann handlungsfähig sein. Wer erst reagiert, wenn die Tools da sind, verliert wertvolle Zeit“, sagt Renato Fazzone. „General Counsel müssen jetzt damit beginnen, Agenten zu testen.“

Über den General Counsel Report 2026:

Für die siebte Auflage des General Counsel Reports von FTI Consulting und Relativity wurden global 224 General Counsel und Chief Legal Officers in Unternehmen mit mehr als 100 Millionen US-Dollar Umsatz und mehr als 1.000 Mitarbeitern durch das Marktforschungsinstitut Censuswide befragt. Zusätzlich haben die Analysten von Ari Kaplan Advisors 30 qualitative Einzelinterviews geführt. 63 Prozent der Befragten haben eine Funktion mit globaler Verantwortung, 59 Prozent arbeiten in Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen US-Dollar. Erstmals wurden auch C-Level-Technologieverantwortliche (CIOs und Heads of Transformation) für qualitative Einordnungen interviewt.

Den vollständigen Report können Sie hier herunterladen:

ftitechnology.com/resources/white-papers/the-seventh-annual-general-counsel-report-entering-the-unfazed-era

Über FTI Consulting

FTI Consulting, Inc. ist eine weltweit führende Beratung für Unternehmen in Krisen und Transformationen mit mehr als 8.100 Expertinnen und Experten in 32 Ländern und Territorien zum 31. Dezember 2025. In bestimmten Ländern werden die Dienstleistungen von FTI Consulting durch eigenständige juristische Einheiten erbracht, die separat kapitalisiert und unabhängig verwaltet werden. FTI Consulting erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 3,8 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen unter www.fticonsulting.com

FTI Consulting Deutschland GmbH

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