Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld
Bielefeld (ots) -
Für das kommende Wochenende (17./18. Mai) hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Hauptbahnhof Bielefeld eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagt.
An Samstag findet in Bielefeld in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs die Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" statt. Erfahrungsgemäß nutzen viele Teilnehmende den Hauptbahnhof Bielefeld zur An- und Abreise des Treppentanzes. Weiterhin findet in der Schüco-Arena das letzte Heimspiel von Arminia Bielefeld statt.
Die Allgemeinverfügung gilt vom Samstag,17. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Sonntag, 18. Mai 2025, 23:59 Uhr. Sie dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen Veranstaltungen.
Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden seit Mai 2024 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Erst am frühen Mittwochmorgen (14. Mai) hatte im Hauptbahnhof ein 22-Jähriger einen anderen unter Vorhalt eines Messers bedroht. Der Tatverdächtige wurde nach einer Videoauswertung festgenommen.
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